Ratgeber & Aktuelles

Wissen, das Halt gibt.

Herzlich willkommen beim Ratgeber von Krüger Bestattungen Hamburg.
Als familiengeführtes Bestattungsunternehmen mit über 80 Jahren Erfahrung begleiten wir Menschen mit Herz, Einfühlungsvermögen und Zeit – in den Momenten, in denen Worte oft fehlen. Dieses Magazin ist unser Herzensprojekt, gefüllt mit fundiertem Wissen, persönlichen Erfahrungen und hoffentlich für Sie vielen wertvollen Hilfestellungen.

Wir möchten Ihnen in dieser schweren Zeit Orientierung, Trost und Halt geben – Schritt für Schritt und nah am Leben.

Ihre Familie Krüger

Aktuelle Veranstaltungen

Zwei Menschen halten Hände, symbolisieren Unterstützung.
Eukalyptuszweig als Deko

Trauergruppen und Begleitung

Angebote für Angehörige und Interessierte

Nach der Beisetzung endet Trauer nicht. In diesem Beitrag finden Sie Hinweise zu Trauergruppen, Begleitangeboten und Anlaufstellen in Hamburg und Umgebung – für Menschen, die Unterstützung suchen oder sich orientieren möchten.

Allgemeiner Ratgeber

Eukalyptuszweig als Deko

Podcast

Endlich. Wir reden über den Tod.

Podcasts gibt es wie Sand am Meer, aber wenige be­schäftigen sich mit dem Tod. Diesen hier mögen wir be­sonders. In mehreren Folgen setzen sich Susann und Caro mit dem Thema Tod in all sei­nen Facetten auseinander: Ob es um den Umgang mit Kindern in Trauer oder um verwaiste Eltern geht, die beiden beleuch­ten jedes Thema. Anhören können Sie sich den Podcast unter endlich.cc

podcast

Hospizarbeit und Trauerbegleitung in Hamburg

Kreativität als Trauerarbeit: Urnen selbst gestalten

Wenn Fragen bleiben Welche Urne hätte meinem Liebsten gefallen?Welche Farbe? Mit oder ohne Motiv? Holz? Fragen über Fragen, wenn es um die richtige Urnenauswahl geht. Mittlerweile gibt es eine persönliche Alternative: die Urne individuell und selbst zu gestalten – im Rahmen der geltenden Vorgaben. Eine Urne zum Selbstgestalten Es handelt sich um einen Rohling, eine…

Rechtliches

Wie aus Trauer Hoffnung wird: Spenden statt Kränze

Bei einem Todesfall ist es keineswegs immer nur der Fall, dem/der Verstorbenen durch Blumen zu gedenken.

Häufig finden sich in den Todesanzeigen auch Spendenaufrufe der Angehörigen. Dies kann vielfältige Gründe haben: Vielleicht mochte der/die Verstorbene keine Blumen. Vielleicht gibt es keine Familiengrabstelle, wo die Blumen nach der Trauerfeier abgelegt werden können.

Vielleicht war eine schwere Krankheit der Grund für den Tod, und die Angehörigen rufen nun zu Spenden für den Kampf gegen diese Krankheit auf. An dieser Stelle werden wir regelmäßig Organisationen vorstellen, die im Rahmen einer Spende bedacht werden können.

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Unser
Magazin

“Seelenleben”

Alle Ausgaben unseres Hausmagazines “Seelenleben”, welches wir einmal im Jahr veröffentlichen. Möchten Sie die Druckversion von uns erhalten, so melden Sie sich gerne bei uns!

Deckblatt des Seelenleben-Magazins herausgegeben von Krüger Bestattungen, Ausgabe von September 2019
Deckblatt des Seelenleben-Magazins herausgegeben von Krüger Bestattungen, Ausgabe von Oktober 2020
Deckblatt des Seelenleben-Magazins herausgegeben von Krüger Bestattungen, Ausgabe von Oktober 2022
Deckblatt des Seelenleben-Magazins herausgegeben von Krüger Bestattungen, Ausgabe von Oktober 2025

Buchtipp

Joerg Vieweg
Der Einbalsamierer

Von der Kunst, die Toten schön zu machen

Tote schön machen … “, Ist das, was ein Ein­balsamierer macht. Ein Verkehrsunfall, ein Sprung aus großer Höhe, ein Suizid oder einfach nur eine lange schwere Krankheit. Dies alles kann den Körper eines Men­schen stark verändern und ei­nen Abschied vermeintlich unmöglich machen.

Die Toten wieder her­ richten, um Abschied zu ermöglichen, das ist wichtig. Deshalb ist es die Auf­gabe von Einbalsamierer:innen und Thanatopraktiker:innen, Menschen zu rekonstruieren. Selbst bei einem Tod aus natür­licher Ursache kann es notwendig sein, einen Menschen kon­servierend zu behandeln, um diesen ins Ausland zu überfüh­ren.

Joerg Vieweg arbeitet mit Verstorbenen, um dafür zu sorgen, dass die Angehöri­gen Abschied nehmen können. Denn er weiß: Besonders nach akuten Ereignissen ist die Be­gegnung mit dem verstorbenen Körper ein heilsamer Schritt in und durch die Trauer.

Serientipp

Netflix – Das letzte Wort

Die sechsteilige Netflix-Serie „Das letzte Wort” mit Anke Engelke
in der Hauptrolle widmet sich den Themen Tod, Trauer
und unserem Umgang damit Außerdem liefert sie einen
tragikomischen, liebevollen und detailliert beobachteten Einblick in
die Bestattungsbranche.

Musiktipp

The Antlers – Hospice

Manche Alben begleiten uns nicht nur, sie fordern uns herau – so wie Hospice von
The Antlers. Es ist kein leichtes Werk. Entstanden 2009, erzählt es in Form eines Konzeptalbums von einer Beziehung, die von Krankheit, Abschied und unausweichlichem Verlust geprägt ist. Die Handlung ist metaphorisch und persönlich zugleich – und gerade deshalb so berührend. Musikalisch bewegt sich Hospice zwischen zarten Gitarren, schwebenden Keyboardflächen und der zerbrechlichen Stimme von Sänger Peter Silberman. Die Arrangements lassen Raum für Stille – und genau dort entfaltet sich die eigentliche Kraft dieser Platte.

Songs wie „Kettering“, „Bear“ oder „Epilogue“ fangen die Ambivalenz von Nähe und Schmerz ein. Es ist Musik, die nicht vorgibt, Antworten zu haben – aber zuhört, begleitet und aushält.
Wer sich auf dieses Album einlässt, begibt sich auf eine emotionale Reise, die schwer ist – und gleichzeitig tröstlich wirken kann. Hospice ist kein Soundtrack für den Alltag, sondern für Momente, in denen man den Gefühlen Raum geben will.

Empfehlenswert für alle, die Musik nicht nur hören, sondern spüren wollen – und die verstehen, dass manche Geschichten auch in Moll erzählt werden müssen.

#FragdenBestatter

Was Sie schon immer über den Tod wissen wollten.

Die meisten Menschen haben so lange keinerlei Berührung mit einem Bestatter, bis ein Trauerfall in der Familie eintritt. Sie müssen sich also häufig in kurzer Zeit für einen Bestatter entscheiden, obwohl sie nur sehr wenig über die Branche wissen.

Daher zeigen wir Ihnen hier einige Kriterien auf, die Ihre Entscheidung erleichtern können. Beim Beratungsgespräch oder vorab am Telefon sollten Sie sich wohlfühlen und es sollte auf Ihre Wünsche eingegangen werden. Außerdem wird Ihnen ein guter Bestatter, soweit Sie mögen, transparent über seine nun folgenden Schritte aufklären.

Auch sollte es selbstverständlich für ihn sein, Sie an den Vorbereitungen teilhaben zu lassen, sofern Sie dies wünschen. Ob es dabei um Formalitäten geht oder aber die Hilfe beim Waschen und Ankleiden des Verstorbenen. Am Ende des Beratungsgespräches können Sie eine detaillierte Kostenaufstellung erwarten. Ggf. können Sie sich auch mehrere Angebote einholen und zu Hause in Ruhe vergleichen.

Auch Empfehlungen von Freunden und Familienmitgliedern, die mit einem Bestatter gute Erfahrungen gemacht haben, sind hilfreich. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich schon zu Lebzeiten zu informieren oder persönlichen Kontakt mit einem Bestatter aufzunehmen. Dabei müssen Sie keinen Vorsorgevertrag abschließen, ein unverbindliches Informationsgespräch kann schon viele Fragen klären.

Über die Seite des BDB (Bundesverband Deutscher Bestatter) können Sie sich Bestatter in Ihrer Nähe anzeigen lassen und dort schon vergleichen, wer welche Leistungen anbietet. Informationen darüber, welchen Leitlinien wir folgen, finden Sie hier: Unsere Leitlinien

Im Todesfall müssen grundsätzlich die Angehörigen den Bestatter beauftragen, sie sind “bestattungspflichtig”. Dies ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt. Im Bestattungsgesetz Hamburg heißt es dazu im § 10, Absatz 1: “Für die Bestattung haben die Angehörigen (§ 22 Absatz 4) zu sorgen.” 22 Absatz 4 wiederum legt fest, wer Angehöriger im Sinne des Gesetzes ist, und in welcher Reihenfolge diese tätig werden müssen: der Ehegatte oder der Lebenspartner die ehelichen und nichtehelichen Kinder die Ehegatten oder Lebenspartner der ehelichen und nichtehelichen Kinder die Stiefkinder die Ehegatten oder Lebenspartner der Stiefkinder die Enkel die Ehegatten oder Lebenspartner der Enkel die Eltern die Geschwister die Stiefgeschwister die Großeltern die Verschwägerten die Kinder der Geschwister die Geschwister der Eltern die Kinder der Geschwister der Eltern die Verlobte/der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte.

Wird im Todesfall niemand tätig, veranlasst die zuständige Behörde zunächst die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle. Hat nach 14 Tagen noch niemand die Bestattung in Auftrag gegeben, so kann die Behörde die Bestattung in einer Reihengrabstätte veranlassen. Sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden, so kann auch ein Freund die Bestattung in Auftrag geben.

Es gilt immer das Bestattungsgesetz des Bundeslandes in dem der Trauerfall eingetreten ist. Dann ist auch die Definition, wer Angehöriger im Sinne des Gesetzes ist, eine abweichende von der Aufstellung oben.

Links zu den Bestattungsgesetzen finden Sie hier: Bestattungsgesetze der Bundesländer

Wichtig: Von der Bestattungspflicht ist die Kostentragungspflicht der Bestattung zu trennen. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen oder dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Hierzu heißt es im BGB (§ 1968): “Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers”. Sind die Kosten vom Erben nicht zu erlangen, etwa, weil das Erbe nicht ausreicht, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war. Kann der Kostentragungspflichtige die Bestattung nicht bezahlen, so kann er beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Für die Beauftragung der Bestattung wird ein privatrechtlicher Vertrag mit dem Bestattungsinstitut geschlossen. Das bedeutet, das gegenüber dem Bestattungsinstitut der Auftraggeber der Bestattung zu Begleichung der Rechnung verpflichtet ist. Er kann dann aber seine Ansprüche wiederum beim Kostentragungspflichtigen geltend machen. Diese Informationen sollen Ihnen nur einen ersten Überblick geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder ersetzen eine rechtliche Beratung. Im Streitfall sollte daher immer ein Anwalt mit hinzugezogen werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf wikipedia.de

Seit dem Wegfall des Sterbegeldes der Krankenkassen im Jahr 2005 müssen die Angehörigen selbst für die Beisetzung aufkommen. Da die Kosten einer Bestattung sich aus vielen Einzelposten zusammensetzen, kann dies schnell teuer werden. Dabei stellen die Eigenleistungen des Bestatters nicht unbedingt den größten Posten der Rechnung dar. Die Todesbescheinigung des Arztes muss bezahlt werden, die Friedhöfe erheben Gebühren für die Nutzung der Grabstellen, die Blumen kosten viel Geld, evtl. soll in einer Traueranzeige der Tod bekannt gemacht werden, oder aber Sie möchten Trauerpost verschicken.

Häufig lässt sich aber für eine bestimmte Leistung eine günstigere Alternative finden. Anstelle von vielen Blumen können viele Kerzen verwendet werden, bei den Friedhöfen variieren die Gebühren ebenfalls sehr stark.

Unser Anliegen ist es hierbei, Ihnen durch größtmögliche Kostentransparenz im Vorwege zu ermöglichen, diese Entscheidungen bewusst und in Ruhe zu treffen. Gerne beraten wir Sie zu den zahlreichen Möglichkeiten. Auf unserer Vergleichsseite für die Bestattungskosten sehen Sie die Preise sowie die darin enthaltenen Leistungen für die einzelnen Bestattungsarten.

Gerne erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot, sprechen Sie uns einfach an oder schreiben uns.

Beim digitalen Nachlass oder digitalen Erbe handelt es sich um eine Vielzahl von Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers, insbesondere dessen Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern sowie zu Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten.

Es zählen auch Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware, Nutzungsrechte an der Software, Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern, Foreneinträgen und Blogs dazu.” (Quelle: Wikipedia, abgerufen am 22.4.2018)

Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Regelung des Digitalen Nachlasses über unser Formalitätenportal. Dort können Social-Media-Profile deaktiviert werden, Konten bei Onlineshops und Online-Diensten gekündigt werden und Online-Guthaben kann gesichert werden.

Dabei können Sie jederzeit den aktuellen Status einsehen und auch selbst Recherchen und Abmeldungen in die Wege leiten.

Ja, das dürfen Sie. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie nur umweltverträgliche Lacke und Klebstoffe verwenden. Ferner gibt es bei Erdbestattungen Vorschriften zur Holzdicke sowie zur Art der Bearbeitung. Auch die Standardmaße (ca. 200 x 80 x 60 cm) eines Sarges sollten Sie einhalten.

In der Regel sind Vollholzsärge bei einer Erdbestattung vorgeschrieben. Der Sarg muss den Austritt von Flüssigkeiten verhindern. Bei einer Einäscherung sollten Sie außerdem darauf achten, dass etwaige Metallteile, wie zum Beispiel die Beschläge (Griffe), vor der Einäscherung abmontiert werden können. Außerdem sollte der Sarg blickdicht sein.

Wenn Sie vorhaben, für sich selbst oder für jemand anderen einen eigenen Sarg zu bauen, so sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie bezüglich der einzuhaltenden Vorgaben.

Der Designer William Warren hat einen Sarg entworfen, der zu Lebzeiten als Regal dienen kann. Auf Wunsch schickt er die Anleitung zum Selbstbau. Bilder davon finden Sie hier. Andernfalls halten wir eine große Auswahl an Särgen sowohl für die Erdbestattung als auch für die Feuerbestattung für Sie vor.

Selbstverständlich dürfen Sie dies. So gibt es neben den vorgefertigten Sarg­und Urnenmodellen auch schlichte Varianten aus un­behandelten Holz. Diese eignen sich zum Beispiel zum Bemalen. Aber auch andere Verzierungen sind möglich. Es gibt dabei je­doch immer ein paar Vor­schriften zu beachten, mit welchen Farben gearbei­tet werden darf und wel­che Materialien eingesetzt werden können.

Denn Särge und Urnen sollen die Umwelt mög­lichst wenig belasten.

Der Sarg gewährleistet bei einer Erdbestattung den Verwesungsprozess der Verstorbenen. Er sorgt dafür, dass der notwendige Sauerstoff in ausreichender Menge vorhanden ist, indem er einen luftumschlossenen Bereich um den Verstorbenen bildet. Bei einer Feuerbestattung wird der Sarg mit eingeäschert. Durch das Verbrennen des Holzes wird die für die Einäscherung nötige Temperatur erreicht.

In unserem Sortiment führen wir ausschließlich Särge aus Vollholz. Unsere Modellauswahl reicht dabei von schlichten Naturholzsärgen bis zu aufwendig verzierten und bearbeiteten Exklusivmodellen.

Der Großteil unserer Särge bestehen dabei aus Kiefernholz. Außerdem bieten wir Särge aus Eiche, Ahorn und Paulownia an. Paulownia ist ein leichtes, strapazierfähiges Holz aus China. Die Oberflächen sind mit verschiedenen Methoden bearbeitet, entweder furniert (eine andere Holzart wird in einer dünnen Schicht auf das Vollholz aufgetragen), oder aber geölt, gebeizt oder lackiert.

Ein Sarg ist sowohl bei einer Erd- als auch bei einer Feuerbestattung vorgeschrieben. Dabei wird der Sarg im Krematorium mit eingeäschert. Dies ist durch die Technik im Krematorium bedingt. Da im Einäscherungsofen kein offenes Feuer lodert, wird der Sarg unter anderem benötigt, um den gewünschten Mindestheizwert zu erreichen. Dadurch geht die eigentliche Einäscherung schneller und es werden weniger Schadstoffe ausgestoßen. Die meisten Krematorien akzeptieren daher nur Särge mit einem Vollholzsiegel.

Leider läuft manchmal das Leben nicht in der richtigen Reihenfolge. Ein Kind oder ein Baby stirbt. Für die Eltern gibt es verschiedene Möglichkeiten der Einbettung und Beisetzung. Dies kann ein „normaler“ Sarg in klein sein. Oder aber auch in Schiffsform, in bunt oder ganz individuell gestaltet. Die meisten Bestatter:innen reichen diese Waren zum Einkaufspreis an die Eltern weiter. Und auch die Hersteller kalkulieren hier so, dass kein Gewinn erzielt wird. Eine breite Auswahl bietet zum Beispiel das Netzwerk Hope’s Angel auf ihrer Webseite an: www.hopesangel.com

Natürlich können die Eltern auch selbst tätig werden und einen Sarg bauen. Aber nicht alle sind dazu in der Lage. Alternativ gibt es dafür auch Bausätze. Auch Kinderurnen werden angeboten, falls sich die Eltern für eine Feuerbestattung entscheiden.

Mit dem Umgang mit verstorbenen Personen sind viele Ängste verbunden und Mythen in Umlauf. So ist häufig von einem „Leichengift“ die Rede, welches ausgesondert wird. Der Grund der Unsicherheit in der Gesellschaft ist, dass ein Großteil der Gesellschaft sehr selten mit verstorbenen Menschen zu tun hat.

Was wir nicht kennen, macht uns oft Angst. Diese Ängste sind aber meist irrational und halten keiner wissenschaftlichen Sichtweise stand. Ein verstorbener Mensch ist in der Regel nicht weniger oder mehr ansteckend als ein lebendiger. Es ist also meist unbedenklich, einen verstorbenen Menschen anzufassen.

Liegt dagegen eine infektiöse Krankheit vor, so verschwindet diese Gefahr nicht automatisch durch den Tod der Person. In diesem Falle ist es also nicht ratsam, sie zu berühren. Es gelten die selben Hygieneschutzmaßnahmen wie vor dem Tod des Menschen.

Selbstverständlich haben die Angehörigen die Möglichkeit, die verstorbene Person zu waschen und auch anzukleiden. Außer natürlich, wenn eine ansteckende Krankheit oder andere hygienische Gründe bestehen. Dies ist in der Regel aber nicht gegeben. Tritt der Tod zu Hause ein, so haben die Angehörigen bis zum Eintreffen des Bestatters genug Zeit, um den verstorbenen Menschen zu waschen.

Dies kann ein heilsames Ritual für die Trauerarbeit sein. Und es ist häufig das letzte Mal, dass die Angehörigen dem verstorbenen Körper so nahe sein können. Auch das Einkleiden können die Angehörigen übernehmen. Fehlt es hier angeeigneten helfenden Händen, um diese Aufgaben zu bewerkstelligen, so kann man auch den Bestatter fragen, ob jemand Sie dabei unterstützen kann.

Verstirbt jemand im Heim oder im Krankenhaus, so gestaltet sich das Waschen und Anziehen durch die starren Abläufe der Institutionen evtl. schwierig. Auch in diesem Fall kann man den Bestatter fragen, ob es später noch die Möglichkeit einer gemeinsamen Waschung gibt.

Traditionelle Urnen bestanden meist aus Naturstein: Granit, Marmor, Sandstein, Porphyr, Muschelkalk, Travertin oder Serpentinit.

Außerdem gab es einfachere Modelle aus einem Metall wie Eisen, Bronze, Kupfer oder Zink. Mittlerweile machen sich aber auch in der Bestattungsbranche, wo die Mühlen ein wenig langsamer mahlen, die Friedhöfe und Bestatter Gedanken über die ökoligische Verträglichkeit und Zersetzbarkeit der Materialien.

Daher bestehen die Urnen mittlerweile aus dünnwandigem Eisenblech mit galvanischer Kupfer- oder Messingauflage oder Polymeren, die durch den Zusatz von Maisstärke oder Zellulose biologisch abbaubar sind.

Daneben gibt es Urnen aus Holz und Keramik. Die Keramikurnen sind in einem speziellen Niedertemperaturverfahren gebrannt (unter 850 Grad C.). Dadurch zersetzen sich auch diese Urnen innerhalb der von den Friedhöfen vorgegebenen Ruhezeiten. Urnen zur Seebestattung bestehen aus einem wasserlöslichem Material wie Anhydrit oder Zellulose.

Weiterführende Informationen und eine Übersicht über die von uns angebotenen Modelle finden Sie hier: Urnen.

In Deutschland ist es fast überall gesetzlich verboten, die Urne mit der Asche eines verstorbenen Menschen mit nach Hause zu nehmen. Dies regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Danach ist jede verstorbene Person auf einem Friedhof zu bestatten.

Ausnahmen sind die Bestattungswälder, welche wie Friedhöfe behandelt werden und die Bestattung auf See. Eine Urne zählt dabei als verstorbene Person.

Das Bundesland Bremen erlaubt seit 2015, die Asche auf einem Privatgrundstück zu verstreuen. Dies ist allerdings mit einigen Auflagen verbunden. Mehr dazu unter: Verstreuen von Totenasche in Bremen – Weserkurier

In einigen Nachbarländern Deutschlands sind die Bestattungsgesetze liberaler. So ist ein Verstreuen der Asche zum Beispiel in der Schweiz und in den Niederlanden möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: Oase der Ewigkeit Krematorium Dieren

Sie haben die Möglichkeit, uns eigene Kleidung mitzugeben. Dies ist sowohl bei einer Erd- als auch bei einer Feuerbestattung möglich. Bei einer Feuerbestattung sollte die Kleidung nach Möglichkeit aber keine synthetischen Stoffe beinhalten. Eine Baumwollhose zum Beispiel ist kein Problem. Aber auch bei einer Erdbestattung ist es aus ökologischen Gründen sinnvoll, keine Kunstfasern oder -stoffe mitzugeben. All dies belastet die Böden und ist teilweise sehr schwer zersetzbar. Auch Gürtelschnallen und Schuhe sollten daher möglichst nicht mit beigesetzt werden.

Wir können auch einen Sterbetalar für die verstorbene Person stellen. Dies sind einfache Hemden, meist aus Baumwolle oder Leinen, mit denen wir die verstorbenen Menschen anziehen.

Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass es immer ein wenig persönlicher ist, die verstorbene Person in der eigenen Kleidung, in der sie sich auch zu Lebzeiten wohlgefühlt hat, zu wissen.

Es kann sehr tröstlich sein, dem verstorbenen Menschen noch etwas mit in den Sarg zu geben. Sei es sein Lieblingsschal, ein Brief oder ein Foto. Dies dürfen Sie natürlich tun. Die Beigabe sollte nur vergänglich sein, damit die Beisetzung möglichst ökologisch stattfindet.

Eine verstorbene Person muss in Deutschland innerhalb von 36 Stunden (in einzelnen Bundesländern können die Fristen auch abweichen) von der Wohnung in eine Leichenhalle (wir nennen dies „Klimaraum“) überführt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie sich innerhalb dieser Zeit von ihr zu Hause verabschieden können. Die Person kann im Bett liegen oder aber von uns mit der Wunschkleidung angezogen und in einem Sarg eingebettet zu Hause aufgebahrt werden.

Die räumlichen Verhältnisse im Haus sollten dabei natürlich berücksichtigt werden. Ausnahmen gibt es auch, wenn die Person infektiös ist oder anderweitige Gesundheitsgefahren dem entgegenstehen.

Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie zu den Möglichkeiten.

Die Seebestattung findet nach vorheriger Einäscherung des Verstorbenen statt. Beigesetzt werden dürfen dabei nur spezielle, sich schnell zersetzende Seeurnen.

Die Beisetzung kann prinzipiell in allen Weltmeeren stattfinden. In Deutschland ist sie in der Nord- und Ostsee möglich. Die Urne wird bei einer Seebestattung vom Krematorium direkt an eine darauf spezialisierte Seebestattungsreederei versandt und in Absprache mit uns und den Angehörigen beigesetzt.

Sie haben die Möglichkeit, an der Seebestattung teilzunehmen. Die Trauergemeinde findet sich dazu am Tage der Beisetzung am Heimathafen des Bestattungsschiffes ein. Von dort geht es in ein speziell auf einer Seekarte eingezeichnetes Seegebiet über „rauem Grund“, wo die Urne beigesetzt werden darf.

In diesem Seegebiet wird nicht gefischt und kein Wassersport betrieben. Die Urne wird dann nach seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben, wobei der Kapitän die Trauerrede spricht. Die Position der Urnenbeisetzung wird mit einem Logbucheintrag festgehalten.

Einige Firmen bieten an, aus der Asche eines verstorbenen Menschen einen Edelstein
herzustellen. In Deutschland ist die Teilung der Asche jedoch nicht erlaubt.

Daher ist diese Prozedur nur im Ausland möglich.

Alternativ kann man aber auch aus ein paar Haaren des verstorbenen Menschen einen Edelstein
erstellen lassen. Hierfür reichen 5 g Haare aus. Dies ist auch nach deutschem Recht zulässig und
der Weg über das Ausland kann entfallen.

Besuchen wir eine Trauerfeier, egal, ob als Trauergast oder Angehöriger, so stellt sich die Frage nach der angemessenen Kleidung. Traditionell ist im mitteleuropäischen und nordamerikanischen Kulturkreis schwarz die Farbe der Trauerkleidung, da dies in der westlichen Welt unter anderem den Tod symbolisiert. Hin und wieder ist aber in der Traueranzeige zu lesen, dass der oder die Verstorbene sich gewünscht hat, dass die Trauergäste in bunter Kleidung erscheinen. In diesem Fall ist es nicht zwingend erforderlich, schwarz zu tragen. Sollte Ihnen das Tragen bunter Kleidung jedoch nicht angemessen erscheinen, oder Sie sich unwohl dabei fühlen, so können Sie sich im Zweifel trotzdem traditionell anziehen.

Die Trauerfeier soll das Leben der verstorbenen Person ehren und ihre Persönlichkeit und den einzigartigen Charakter würdigen. Daher kann auch Techno oder Heavy-Metal auf einer Trauer­feier absolut Sinn machen und diese zu einem ganz persönlichen Abschied werden lassen. Wichtig ist, sich dabei immer die Frage zu stellen, ob er oder sie es wohl gemocht hätte. Wenn der/dieje­nige immer voll Begeisterung nach Wacken gefahren ist, kann ein Motörheadsong passender sein als das Ave-Maria.

Dabei kommt es natürlich auch immer ein wenig auf die Art der Trauerfeier an. Handelt es sich um eine kirchliche Trauerfeier, so ist es hilfreich, im Vorwege mit dem Pastor/Pfarrer/der Pastorin zu sprechen, ob und wie dieser Wunsch in die Liturgie mit eingebaut werden kann.

Auf unserem Online-Gedenkportal haben Sie als Angehörige die Möglichkeit, eine Gedenkseite für die verstorbene Person anzulegen. Dort können Angehörige und Freunde Kerzen anzünden oder kondolieren. Außerdem können Sie den Link teilen, um den Termin und den Ort der Trauerfeier weiterzugeben. Die Trauergemeinde kann Fotos aus dem Leben der verstorbenen Person hochladen. So entsteht ein vielschichtiges Bild aus deren Leben. Die Trauergemeinde kommt zusammen und teilt alle Erinnerungen. Die Angehörigen haben auch die Möglichkeit, sich daraus dann ein Fotobuch zu erstellen.

Als Ruhefrist bezeichnet man die Zeitspanne, in der ein Grab nach einer Bestattung nicht neu belegt oder aufgehoben werden darf. Sie soll sicherstellen, dass verstorbene Menschen in Frieden ruhen können und der Verwesungsprozess abgeschlossen wird.

Die Dauer wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt. In Hamburg beträgt sie zum Beispiel meist 25 Jahre bei einer Erdbestattung, für Urnen oft etwas kürzer – etwa 15 bis 20 Jahre.

Nach Ablauf kann die Grabstätte entweder verlängert oder aufgelöst werden. So bleibt der Friedhof ein Ort der Erinnerung, aber auch ein Raum, der sich im Laufe der Zeit wandelt. Die Verlängerung ist in der Regel kostenpflichtig.

Ja, das ist problemlos möglich. Immer mehr Menschen entscheiden sich heute für eine freie Trauerfeier – unabhängig von einer Konfession. Der Ablauf orientiert sich nicht an kirchlichen Vorgaben, sondern an den Wünschen der Angehörigen und am Leben der verstorbenen Person.

Gestaltet wird eine solche Feier meist von freien Trauerrednerinnen oder Trauerrednern, die gemeinsam mit den Hinterbliebenen den Rahmen entwickeln: Musik, Texte, persönliche Erinnerungen oder symbolische Handlungen wie Kerzenrituale können eingebunden werden. Auch Angehörige selbst können Beiträge übernehmen.

Eine freie Trauerfeier kann in einer Kapelle, in einer Trauerhalle oder auch im Freien stattfinden. Sie ist nicht weniger feierlich als eine kirchliche Feier – oft sogar besonders persönlich, weil sie genau das Leben ehrt, das verabschiedet wird.

Unser Fazit: Eine Trauerfeier ohne Pastor oder Pfarrer kann sehr persönlich und tröstlich sein, da sie individuell auf die Wünsche der Angehörigen und auf das Leben der verstorbenen Person eingeht.

Das ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Eine verstorbene Person darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod beigesetzt werden.

Spätestens nach 8 bis 10 Tagen muss die Bestattung oder Einäscherung erfolgt sein – abhängig von den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.

In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Wartezeiten auf eine Trauerrednerin oder einen Trauerredner oder wenn Angehörige aus dem Ausland anreisen, können Ausnahmen beantragt werden.

Auf Hinterbliebenenrente haben grundsätzlich Eheleute Anspruch, wenn es zum Todesfall eines Partners kommt. Anspruch haben auch eingetragene Lebenspartner, wenn diese mindestens ein Jahr lang zusammengelebt haben.

Die Sterbeurkunde stellt das zuständige Standesamt aus. Zuständig ist in der Regel das Standesamt, in dessen Bezirk der Mensch verstorben ist. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist die Todesbescheinigung notwendig.

Die Sterbeurkunde ist zum Einen für die Beisetzung notwendig. Außerdem benötigen die Angehörigen die Sterbeurkunde, um ihre Rechte als Erben und Erbinnen durchzusetzen.

Auch die meisten Abmeldungen und Ummeldungen setzen eine Sterbeurkunde voraus.

Kommt es zu einem Trauerfall in der Familie, müssen viele Formalitäten erledigt werden. Dazu sind bestimmte Dokumente erforderlich. Zu den notwendigen Papieren gehören etwa der Personalausweis und die Geburtsurkunde des Verstorbenen. Bei einem Trauerfall sind viele Formalitäten zu erledigen. Dazu benötigen Sie bestimmte Dokumente. Dazu gehören etwa der Personalausweis sowie Personenstandspapiere der verstorbenen Person. Eine Übersicht finden Sie hier.

Haustiere begleiten ihre Besitzer meist jahrelang. Sie sind quasi Familienmitglieder und in vielen Aspekten ist die Beziehung zwischen einem Haustier und seinem Besitzer wie eine innige Freundschaft zwischen zwei Menschen.

Daher sind die Trauerreaktionen nach dem Tod eines geliebten Haustieres häufig ähnlich wie nach dem Verlust eines geliebten Menschen. Eine Beisetzungszeremonie kann dabei helfen, den Tod zu verarbeiten.

Inzwischen gibt es dafür in Deutschland verschiedene Möglichkeiten. So ist es auf vielen Friedhöfen möglich, Mensch und Tier gemeinsam in einer Grabstelle beizusetzen.

Voraussetzung hierfür ist die vorherige Einäscherung des Tieres. Die Asche eines Haustieres gilt rechtlich (Tierische Nebenprodukt-Beseitungsgesetz) als Grabbeigabe und nicht als eigenständige Beisetzung.

Verstirbt das Haustier vor dem Besitzer, so kann die Asche bis zu dessen Tode aufbewahrt werden. Häufig ist aiuch eine nachträgliche Beisetzung der Tierasche in einem bestehenden Grab möglich.

Die Einäscherung übernehmen mittlerweile spezielle Tierkrematorien. Häufig bieten diese auch die Beisetzung auf einem Tierfriedhof an. Oder der Besitzer kann die Asche mit nach Hause nehmen.

Genauere Informationen und Hilfe finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite von “Rosengarten Tierbestattung”.

Der Friedhof Hamburg-Bergedorf bietet seit kurzem auch die Möglichkeit an, ein Grab für Mensch und Tier gemeinsam zu erwerben.

Fragen & Antworten

Weitere häufige Fragen
nach einem Todesfall

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