Im Trauerfall

Erste Schritte

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um einen Trauerfall, was zu beachten ist, wie der Ablauf ist, und was Sie für sich tun können.

Hamburg, Wentorf und Embsen
Alle Bestattungsarten auf allen Friedhöfen
Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Träger des Markenzeichens

Was ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist?

Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie wo wir können.

Verstirbt ein Mensch, der Teil des Lebens war, ist dies ein schmerzlicher Verlust.
Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten und Entscheidungen zu treffen.

Benötigte Unterlagen

Welche Papiere benötigen wir von Ihnen?

Finden Sie auf der nachfolgenden Seite alle Informationen zu den benötigten Unterlagen, oder vereinbaren Sie ein Beratungstermin mit uns.

Bei einem Sterbefall zu Hause

Bevor irgendetwas in die Wege geleitet werden kann, muss ein Arzt/eine Ärztin die Todesbescheinigung ausstellen. Ist der Hausarzt/die Hausärztin erreichbar, so sollten Sie diese*n kontaktieren. Sollte der Hausarzt/die Hausärztin nicht erreichbar sein, so rufen die Angehörigen den ärztlichen Notdienst an. Liegen die ärztlichen Papiere vor, sollten die Angehörigen das Bestatttungsinstitut anrufen, um mit ihm die Überführung sowie alle weiteren Schritte zu besprechen.

Ein verstorbener Mensch muss jedoch nicht sofort abgeholt werden. Nach Eintritt des Todes darf er bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben, bevor er in eine Verstorbenenhalle überführt werden muss. Auch besteht die Möglichkeit, den verstorbenen Menschen für diese Zeit zu Hause im Sarg aufzubahren.

Wichtig ist, dass Sie sich für Ihre Entscheidungen die Zeit nehmen, die Sie benötigen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, und überlegen Sie in Ruhe, was Sie nun brauchen und wo Sie entlastet werden können.

Bei einem Sterbefall im Pflegeheim oder Hospiz

Verstirbt ein Mensch im Pflegeheim oder im Hospiz, so kümmert sich in der Regel das Heim um die Kontaktaufnahme mit dem Arzt/der Ärztin sowie die Sterbefallanzeige. Häufig ist von den Angehörigen auch schon das zu benachrichtigende Bestattungsinstitut hinterlegt worden, so dass das Heim/Hospiz den Zeitpunkt der Überführung mit diesem abstimmt.

Viele Heime bieten den Angehörigen die Räumlichkeiten, um sich vor der Abholung des verstorbenen Menschen zu verabschieden. Auch können Sie bei der Abholung durch den Bestatter dabei sein.

Fragen Sie ruhig nach, ob es diese Möglichkeiten gibt, wenn Sie den Wunsch danach verspüren.

Nach der Überführung sollten sich die Angehörigen mit dem Bestattungsinstitut in Verbindung setzen, um den weiteren Ablauf zu besprechen (Termin für ein Beratungsgespräch, Formalitäten).

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus

Liegt die verstorbene Person im Krankenhaus, so kümmert sich dieses um die Ausstellung der notwendigen ärztlichen Papiere. Nach ein paar Stunden wird der verstorbene Menschdann von der Station in die Pathologie verbracht. Dort verbleibt er bis zur Überführung durch den Bestatter.

In einigen Krankenhäusern gibt es auch Räumlichkeiten, um sich von der verstorbenen Person zu verabschieden. Sollte dies nicht möglich sein, kann es aber nach der Überführung durch den Bestatter nachgeholt werden. Bei der Wahl des Bestattungsinstitutes haben die Angehörigen die freie Wahl. Mit diesem sollte nun ein Gesprächstermin abgestimmt werden sowie der Tag der Überführung.

Unsere
Standorte

Hamburg-Lohbrügge
Lohbrügger Landstraße 145a
21031 Hamburg

Montag-Freitag
8.30 Uhr – 15.00 Uhr,
nach Absprache auch
zu allen anderen Zeiten.

Wentorf
Reinbeker Weg 13
21465 Wentorf

Die Filiale ist nicht durchgängig besetzt. Sie können aber jederzeit einen Termin mit uns dort abstimmen.

Bergedorf
August-Bebel-Straße 208
21029 Hamburg

Hier können Sie rund um die Uhr Abschied nehmen.

Embsen
Lindenstraße 2
21409 Embsen

Die Filiale ist nicht durchgängig besetzt. Sie können aber jederzeit einen Termin mit uns dort abstimmen.