Hamburg-Lohbrügge
Lohbrügger Landstraße 145a
21031 Hamburg
Telefon (24 Std.): 040 / 730 28 00
E-Mail: kontakt@kruegerbestattungen.de
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08:30 – 15:00 Uhr
In dringenden Fällen auch zu allen anderen Zeiten.
Hamburg, Wentorf und Embsen
Alle Bestattungsarten auf allen Friedhöfen

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Träger des Markenzeichens

Bestattungsinstitut Krüger: Das Stammhaus in Hamburg-Lohbrügge
Das Bestattungsinstitut Krüger ist ein Traditionsunternehmen, das seit Generationen im Hamburger Osten ansässig ist. Das Hauptbüro befindet sich heute im Ortskern von Lohbrügge, unweit der Bundesstraße 5. Hier beraten wir Sie individuell zu Bestattungen auf den umliegenden Friedhöfen im Osten Hamburgs.
Bestattungsmöglichkeiten auf allen anderen Friedhöfen in Hamburg arrangieren wir selbstverständlich ebenso gern für Sie. Auch zu alternativen Formen der Beisetzung (z.B. Bestattungswälder) geben wir gern Auskunft.
Unser Büro in Hamburg-Lohbrügge hat Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Zudem können Sie uns rund um die Uhr telefonisch erreichen. Nutzen Sie bitte auch unseren E-Mail-Kontakt. Wir melden uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen.


Anfahrtsmöglichkeiten
Anfahrt mit dem Bus
Bushaltestelle: Grandkoppel Buslinien 29, 31, 134, 234, X32
Anfahrt mit dem Auto
Parkplätze vor dem Haus sind leider nicht vorhanden. Im Dünenweg ein paar Meter weiter sind meist ausreichend Parkplätze zu finden. Wer bei Lidl gegenüber einkauft, kann sein Auto dort außerdem für eine Stunde parken.

Persönlicher Service – das Bestattungsinstitut Krüger in Hamburg-Lohbrügge
Für uns vom Bestattungsinstitut Krüger ist es stets das Wichtigste, dass Hinterbliebene und Trauernde schnell und einfach Hilfe und Unterstützung erfahren. Unsere Mitarbeiter:innen im Hauptbüro Hamburg-Lohbrügge stehen Ihnen jederzeit und ohne Umstände mit Rat und Tat zur Seite:
Was Sie bei uns erwartet:
Mit unserem persönlichen Service unterstützen wir Sie dabei, Ihren verstorbenen Angehörigen einen würdigen Abschied auszurichten. Hierzu können Sie aus einem großen Angebot an Särgen und Urnen auswählen. Bei Fragen zur individuellen Ausgestaltung der Trauerfeier und Beisetzung beraten wir Sie selbstverständlich ebenso gern. Und was die Bestattungsvorsorge angeht, so bieten wir natürlich auch in unserem Hauptbüro in Hamburg-Lohbrügge eine umfassende Beratung an.
Wichtige Fragen nach einem Todesfall in Hamburg-Lohbrügge
Kurz erklärt, was jetzt zu tun ist – Schritt für Schritt.
Was muss ich tun, wenn jemand zu Hause verstorben ist?
Kurz erklärt, was jetzt zu tun ist – Schritt für Schritt.
1. Benachrichtigen Sie einen Arzt
Bei einem Sterbefall zu Hause nehmen Sie bitte Kontakt zum Hausarzt auf. Ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie in Hamburg am besten die 116 117 für den ärztlichen Notdienst. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ohne diese darf die verstorbene Person nicht
überführt oder bestattet werden.
2. Informieren Sie uns
Nachdem der Arzt da war, informieren Sie uns. Am schnellsten geht es telefonisch unter 040 – 730 28 00. Wir sind rund um die Uhr für Sie da, beantworten Ihre ersten Fragen und kümmern uns um die Überführung der verstorbenen Person.
Wen rufe ich zuerst an – Arzt, Polizei oder Bestatter?
Rufen Sie immer zuerst den Arzt an. Dieser ist für die Ausstellung der Todesbescheinigung zuständig. Wenn diese vorliegt, so kontaktieren Sie uns.
Wenn der Arzt einen nichtnatürlichen Tod feststellt, so ist er verpflichtet, die Polizei zu informieren. Diese kümmert sich dann auch um die Überführung des verstorbenen Menschen. Die Überführung erfolgt in das Institut für Rechtsmedizin Hamburg. Von dort können wir später die Rücküberführung durchführen.
Wie schnell können Sie nach Lohbrügge kommen?
Wir können immer erst kommen, wenn die Todesbescheinigung vorliegt. Ist dies der Fall, sind wir in der Regel innerhalb von 2-3 Stunden vor Ort.
Welche Unterlagen benötigen Sie im Todesfall?
Im Todesfall benötigen wir folgende Unterlagen:
– den Personalausweis der verstorbenen Person
– je nach Familienstand verschiedene Personenstandsurkunden:
- ledig: Die Geburtsurkunde
- verheiratet: die Heiratsurkunde
- geschieden: die Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
- verwitwet: die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde der vorverstorbenen Person
WICHTIG: Diese Papiere werden immer im Original benötigt .
Sollte etwas nicht mehr aufzufinden sein, so können wir auch gerne neue Papiere für Sie besorgen.
Was übernehmen Sie – und was müssen Angehörige selbst erledigen?
Wir melden den Sterbefall dem zuständigen Standesamt. Auch das Einwohnermeldeamt wird informiert. Außerdem kümmern wir uns um die gesetzliche Rente. Wir melden diese ab. Gibt es eine Witwe oder einen Witwer, so kümmern wir uns um den Rentenvorschuss und vermitteln Rentenberaterinnen zur Beantragung der Hinterbliebenenrente. In der Regel melden wir außerdem die Krankenversicherung ab. Sie können uns außerdem mit vielen weiteren Ab- und Ummeldungen beauftragen.
Nicht kümmern können wir uns um KfZ, Bankkonten, Sparbücher etc. Außerdem können wir keinen Erbschein für Sie beantragen.
Wir beraten Sie aber, wie Sie dies erledigen können.









