
Was ist eine Bestattungsvorsorge und in welcher Form kann ich vorsorgen?
Vorsorgen – dabei dreht es sich nicht nur um die finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung. Vorsorgen bedeutet auch, sich mit der eigenen Vergänglichkeit und den damit aufkommenden Fragen auseinanderzusetzen. Dies bedeutet einen bewussten Umgang mit dem Thema. Das Gespräch darüber mit der Familie kann manchmal schwerfallen.
Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, von uns Rat und Hilfe in allen Vorsorgefragen zu erhalten.
Dabei kann es sich nur um eine Aufstellung der Kosten handeln oder es kann alles bis ins kleinste Detail geklärt werden. So kann von der Bestattungsart über den -ort, die Auswahl des Sarges, der Dekoration, die Schaltung und das Aussehen einer Zeitungsanzeige alles festgelegt und schriftlich festgehalten werden.
Wenn Sie alleine sind
- Wenn Sie alleine sind, kann eine Bestattungsvorsorge sehr sinnvoll sein.
- Sie können im Gespräch mit uns festlegen, worauf Sie Wert legen.
- Ob es um die Bestattungsart geht, den Ablauf der Trauerfeier, die Auswahl der Grabstelle oder die finanzielle Absicherung der Bestattung im Voraus.
Wenn Sie Familie haben
- Auch wenn Sie Familie haben, kann ein Vorsorgegespräch sinnvoll sein. Sei es, weil die Verwandten weiter weg oder im Ausland wohnen, oder um diese von wichtigen zu treffenden Entscheidungen zu entlasten.
- In jedem Fall sollten Sie ihre Wünsche auch mit der Familie besprechen, oft haben die Angehörigen ganz eigene Vorstellungen von der Bestattung. Dies zu klären, bevor der Ernstfall eintritt, schafft für alle ein Stück Sicherheit und Klarheit.
- Häufig stellt man dabei auch fest, dass man bestimmte Entscheidungen, wie ein pflegefreies Grab, welches die Familie entlasten soll, für diese gar keine Belastung darstellt, sondern ein wichtiger Baustein der Trauerarbeit darstellen kann.
Warum sollte ich mich mit einer Bestattungsvorsorge befassen?
Weil ich keine direkten Angehörigen habe, oder diese zu weit weg wohnen.
Weil ich genaue Vorstellungen über die Art und Ausgestaltung meiner Beisetzung habe.
Weil ich mich über die Höhe der Bestattungskosten informieren möchte.
Weil ich mich in Ruhe informieren möchte und Dinge vorbereiten will, um im Trauerfall nicht so hilflos zu sein.
Weil ich wissen möchte, dass ich den Wunsch meiner Angehörigen entspreche.
Weil ich den Zeitraum zwischen Tod und Bestattung besser nutzen möchte, ohne mich um zu viel Organisatorisches kümmern zu müssen.

Wie kann ich vorsorgen?
Eine Bestattungsvorsorge muss nicht immer als Vorsorgevertrag abgeschlossen werden.
Sie können auch inoffizielle Regelungen mit Ihrer Familie treffen oder eine private Vorsorgemappe anlegen. Auch ob die Bestattung im Voraus gezahlt wird, und in welcher Form, bleibt Ihre persönliche Entscheidung.
Dies hängt mit Ihrer persönlichen Situation zusammen. Welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist, können Sie gerne mit unseren Mitarbeitern besprechen.
Informationsgespräch
In einem unverbindlichen Informationsgespräch mit uns können Sie sich zunächst über die Möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Wünsche informieren. Auch können wir Ihnen im Anschluss daran eine schriftliche Kostenaufstellung erstellen.
Vorsorgevertrag
Möchten Sie Ihre Wünsche zur Bestattung schriftlich fixieren, so können Sie diese in einem Vorsorgevertrag mit uns festhalten. Dieser gibt entweder die grobe Richtung vor, und überlässt die genauen Details den Angehörigen. Oder aber Sie legen alles ganz genau zu Lebzeiten fest.
Wie kann ich meine Vorsorge finanziell absichern?
Möchten Sie Ihre Bestattungsvorsorge im Vorwege finanzell absichern, so haben Sie dazu bei uns zwei Möglichkeiten:

Einzahlung Bei Der Deutschen
Bestattungsvorsorge Treuhand Ag
- Betrag ist unabhängig vom Bestatter, über den der Vertrag geschlossen wurde, z.B. im Falle einer Insolvenz des Bestatters
- Absicherung des Geldbetrages durch eine Bankbürgschaft
- Kostenlose Überführung bei Tod im Ausland
- Betrag ist zweckgebunden für die Bestattung
- Der eingezahlte Betrag kann jederzeit vom Treugeber wieder abgerufen werden
- Der Krüger-Vorsorge-Bonus: Wir übernehmen die Abschlussgebühren in Höhe von 50 € für Sie, wenn der Vertrag über uns abgeschlossen wird.

Abschluss Einer Sterbegeldversicherung
Über Die Lebensversicherung Von 1871
A. G. München
- Ohne Gesundheitsprüfung
- Aufnahme bis zum 90. Lebensjahr
- Bei Unfalltod sofortiger Versicherungsschutz, doppelte Versicherungssumme
- Voller Versicherungsschutz nach Ablauf von 6 Monaten Wartezeit und einer eintrittsalterabhängigen Dauer der Staffelung:
- Eintrittsalter bis einschließlich 49 Jahre: • Tod nach 6 Monaten: 6/36 der Versicherungssumme • Tod nach 7 Monaten: 7/36 der Versicherungssumme • … • Tod nach 36 Monaten: 36/36 der Versicherungssumme Voller Versicherungsschutz besteht nach 3 Jahren.
- Eintrittsalter von 50 bis einschließlich 59 Jahre: Voller Versicherungsschutz besteht nach 2 Jahren.
- Eintrittsalter ab 60 Jahre: Voller Versicherungsschutz besteht nach einem Jahr.
- Versicherungssummen variabel von EUR 1.500,- bis EUR 12.500,-
Vergleichen Sie in Ruhe
Bestattungskosten
Bekommen Sie auf der nachfolgenden Seite einen Überblick der Kosten.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung – Worin bestehen die Unterschiede?
Unabhängig von einer Bestattungsvorsorge ist es sinnvoll, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, wie eine selbstbestimmte Lebensführung auch dann möglich ist, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Hier erfahren Sie, welches Dokument wann am sinnvollsten ist.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie in gesunden Tagen selbst eine Vertrauensperson auswählen, die bei einer später eintretenden schweren Krankheit für Sie entscheiden und handeln darf. Dadurch verhindern Sie, dass ein Berufsbetreuer durch dass Amtsgericht für Sie bestellt wird. Die nächsten Angehörigen haben nämlich kein automatisches Vertretungsrecht in so einem Fall.
Vorlagen gibt es u. a. beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).
Sie können die Vorsorgevollmacht auch notariell regeln lassen. Hierbei wird die Vertrauensperson in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Der Vorteil liegt darin, dass jedes Amtsgericht zunächst im Register nachschauen muss, ob eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, bevor es einen Betreuer bestellt.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie verbindlich festhalten, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich nicht mehr selbst dazu äußern können. Dabei zählt der Wille des Patienten auch dann, wenn er den ärztlichen Prinzipien von Heilung und Linderung entgegensteht. Sofern ausdrücklich gewünscht, müssen Ärzte eine Behandlung auch abbrechen.
Sie sollten zuvor ein ausführliches Gerspräch mit dem Hausarzt und den engsten Angehörigen führen, um sich über alle Auswirkungen dieser Verfügung und über die eigenen Wünsche im Klaren zu sein, bevor Sie das Dokument unterzeichnen.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Amtsgericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso können Sie bestimmen, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Sie können dem Betreuer auch inhaltliche Vorgaben machen, etwa, ob Sie im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim wünschen.
Wichtig: Eine wirksame Vorsorgevollmacht verhindert, dass das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer ernennt, wenn Sie entscheidungsunfähig sein sollten. Dadurch wird die Betreuungsverfügung durch die Vorsorgevollmacht in der Regel überflüssig.