Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz: Mehr Freiheit in der letzten Ruhestätte
Zuletzt aktualisiert: 05.02.2026
– was sich ändert, was bleibt.
Mit dem neuen Bestattungsgesetz hat Rheinland-Pfalz das bestehende Bestattungsrecht grundlegend überarbeitet. Ziel der Reform ist es, stärker auf individuelle Wünsche einzugehen und gleichzeitig einen würdevollen Rahmen für den Abschied zu bewahren. Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst 2025 in Kraft treten.
Abschaffung von Friedhofszwang und Sargpflicht
Eine zentrale Änderung ist die Aufhebung des bisherigen Friedhofszwangs für Urnen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Urnen künftig auch außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden. Gleichzeitig entfällt die allgemeine Sargpflicht, sodass beispielsweise auch Tuchbestattungen möglich werden.
Neue Optionen bei der Asche/Ascheverwendung
Auch beim Umgang mit der Asche Verstorbener sieht das Gesetz neue Möglichkeiten vor. Urnen dürfen mit nach Hause genommen werden, Asche kann – sofern dies zu Lebzeiten eindeutig schriftlich festgelegt wurde – außerhalb von Friedhöfen verstreut oder für Erinnerungsstücke wie Diamanten verwendet werden. Zudem werden Flussbestattungen in ausgewählten Gewässern erlaubt. Die Durchführung solcher Bestattungsformen ist klar geregelt und ausschließlich Bestattungsunternehmen vorbehalten.
Regelungen, Bedingungen und Schutzmechanismen
Darüber hinaus enthält das Gesetz neue Regelungen zur Bestattung von Sternenkindern sowie besondere Bestimmungen für Ehrengräber. Voraussetzung für viele der neuen Möglichkeiten ist eine entsprechende Willenserklärung der verstorbenen Person sowie der letzte Wohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Gerne erläutern wir Ihnen, was diese Änderungen im konkreten Fall bedeuten und welche Optionen sich daraus ergeben – insbesondere im Rahmen der Bestattungsvorsorge.













