Nach dem Tod geht es weiter.

Zuletzt aktualisiert: 11.12.2025
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Der Erbschein

Trotz Verlust und Trauer nach dem Tod eines Menschen geht das Leben für die Hinterbliebenen weiter. Das deutsche Recht sieht Erben vor. Nun gilt es zu prüfen: gibt es ein Testament, einen Erbvertrag – oder greift das gesetzliche Erbrecht?

Egal wie, Erben treten die Rechts­nachfolge der verstorbenen Person an und sind in vielen Fällen aufgefordert, sich nach außen zu legitimieren – zum Beispiel bei den Verwandten, bei Behörden, Banken, Versi­cherungen, beim Vermieter und vielen mehr. Dafür ist die Erteilung eines Erbscheins durch die zuständigen Amtsge­richte vorgesehen.

Den Erbschein gibt es auf Anfragen beim Amtsgericht

Für die Vertretung eines Volljährigen wird immer eine Vollmacht benötigt. Manche gehen von der völlig falschen Annahme aus, dass ihre Kinder eine Art „automatisches Vertretungsrecht“ an Stelle ihrer Eltern hätten; genauso soll das für Ehegatten untereinander gelten.

Der Erbschein wird auf Antrag vom Amtsge­richt ausgestellt und ist eine öffentliche Urkunde, die feststellt, wer Erbe geworden ist. Die Antragsteller müssen an Eides statt versichern, dass ihre Angaben zur Erteilung des Erbscheins der Wahrheit ent­sprechen. Die Erteilung eines Erbscheins setzt zunächst die Annahme der Erbschaft voraus. Der Erbschein weist sodann die Erben und im Falle einer Erbengemeinschaft auch den jeweiligen Anteil der Miterben am Nachlass aus.

Der einmal erteilte Erb­schein bestätigt und schützt zunächst die darin genannten Personen hinsichtlich weiterer Rechtsge­schäfte nach dem Tod des Erb­lassers. Aber der Erbschein ersetzt nicht die objektive Rechtslage.

Das heißt, ist ein Erb­schein vielleicht falsch – weil ggf. andere Perso­nen als die im Erbschein ange­gebenen Erben geworden sind oder Erbanteile falsch angege­ben sind – kann dieser Erb­schein juristisch angegriffen werden. Ist ein solcher Angriff erfolgreich, kann ein einmal erteilter Erbschein vom Amts­gericht wieder eingezogen wer­den.
Trotz der gesetzlichen Regelun­gen zum Erbschein ist dieser aber für Erben nicht immer zwingend notwendig. Da die Erteilung eines Erbscheins Geld kostet, ist für die Erben zu überlegen, ob und ggf. wo ein Erbschein wirklich erforderlich ist. Im Einzelfall kann auch die Vorlage eines notariellen oder eines eigenhändigen Testa­ments oder eines Erbvertrages, jeweils zusammen mit einem (gerichtlichen) Eröffnungsbe­schluss ausreichend sein. Nach der Rechtsprechung kann auch auf diesem Weg der ausrei­chende Nachweis der Erbfolge ggf. erbracht werden.

Mann mit Brille in Anzug und Krawatte

Rechtsanwalt
Frank Poillon

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