Digitaler Nachlass - so regeln Sie Ihr Online-Erbe
Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche. Immer häufiger fällt dabei der Begriff „Digitaler Nachlass“. Worum es dabei geht und worauf es ankommt, wollen wir Ihnen im folgenden Artikel erläutern.
Digitaler Nachlass – Was ist damit gemeint?
Wir kommunizieren per E-Mail und über soziale Netzwerke. Wir haben Accounts bei mehreren Onlineshops. Wir laden unsere persönlichen Daten bei Cloudanbietern hoch. Viele haben einen Onlinezugang bei ihrer Bank oder zahlen per App. Wenn wir sterben, bleiben all diese Daten im Internet zurück. Ohne eine Regelung zu Lebzeiten wird es für die Erben unter Umständen schwer, das digitale Erbe zu sichten und zu sichern. Sie müssen herausfinden, wo die verstorbene Person überall Konten besaß. Und sie müssen an die Zugangsdaten gelangen. Dazu kann es helfen, den E-Mail-Verkehr der verstorbenen Person zu durchsuchen. Doch auch dafür benötigen Sie in der Regel ein Passwort
Rechtliche Einordnung des digitalen Nachlasses
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass der digitale Nachlass unter das Erbrecht fällt. Damit ist er genauso wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Die Erben werden damit nach § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Damit geht das gesamte Vermögen auf den oder die Erben über. Dieses Vermögen umfasst auch die gesamten Verbindlichkeiten des Erblassers. Daher sollte jeder bereits zu Lebzeiten festlegen, was mit seinen persönlichen Daten passiert. Und wie die Erben an seine Accountdaten kommen können.
Digitaler Nachlass – Regelung bei den einzelnen Anbietern
Einige Anbieter bieten dafür die Möglichkeit, zu Lebzeiten zu bestimmen, was mit den Daten nach dem Tod passieren soll. So bietet Google einen Kontoinaktivität-Manager an. Dort können Sie festlegen, wer später Zugriff auf die Daten erhält. Facebook bietet die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu bestimmen. Dieser kann das Konto später in den Gedenkzustand versetzen.
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Wir beantworten sie gerne. Bei allen Fragen stehen wir Ihnen 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder besuchen Sie uns persönlich an unseren Standorten.
Zur Lebenszeit den digitalen Nachlass regeln
Verschaffen Sie sich einen Überblick
Zu Lebzeiten sollten Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre Onlinekonten verschaffen. Diese sollten Sie in einer Liste eintragen und für jedes Konto die Zugangsdaten und Passwörter auflisten. Doch Vorsicht: Die Liste sollte natürlich verschlüsselt werden. Alternativ können Sie die Zugangsdaten in einem Passwortmanager eintragen. Dies sind stark verschlüsselte Programme zur Sicherung von Zugangsdaten. Daten, die nicht in die Hände Dritter fallen sollen, sollten Sie separat verschlüsselt speichern. Oder Sie löschen diese von Zeit zu Zeit.
Benennen Sie eine Vertrauensperson
Geben Sie einer Vertrauensperson das Passwort für die verschlüsselten Daten. Teilen Sie ihr mit, wo diese gespeichert sind. Oder Sie nennen ihr den Ort der Liste, wenn Sie diese ausgedruckt an einem sicheren Ort verwahren.
Erstellen Sie eine Vollmacht
Rechtlich bindender ist eine Vollmacht. Mit ihr können Sie eine Vertrauensperson nennen, die Ihren digitalen Nachlass regelt. Außerdem sollten Sie dort festlegen, welche Daten wie behandelt werden sollen. Auch was mit Profilen in sozialen Netzwerken passiert. Weiterhin können Sie bestimmen, wer Ihre Geräte und die darauf gespeicherten Daten erhält. Die Vollmacht muss unbedingt „Über den Tod hinaus“ gelten. Sie müssen sie handschriftlich verfassen und mit einem Datum versehen. Bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen finden Sie ein Muster für so eine Vollmacht sowie für weitere Anweisungen, was mit Ihrem digitalen Nachlass geschehen soll.
Legen Sie Ihren digitalen Nachlass in professionelle Hände
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit der Firma Columba die Möglichkeit, Ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln. Sie erhalten von uns Ihre persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Nachlassmanager. Dort haben Sie die Möglichkeit, alle laufenden Verträge, Accounts und Mitgliedschaften einzutragen. Sie können direkt bestimmen, was mit Ihren Daten nach dem Tod passieren soll. Gleichzeitig erhalten Sie die Möglichkeit, all Ihre Verträge zentral an einem Ort zu verwalten. Sie ziehen um? Kein Problem. Hinterlegen Sie im Nachlassmanager Ihre neue Anschrift. Alle Vertragspartner erhalten diese automatisch. Sie wollen einen bestehenden Vertrag kündigen? Dies können Sie ebenfalls bequem über den Nachlassmanager durchführen. Dieser beinhaltet eine umfangreiche Adressdatenbank. Sie müssen diese nicht mehr einzeln raussuchen. Auch die Kündigungsfristen Ihrer laufenden Verträge zeigt Ihnen der Nachlassmanager übersichtlich an. Sie können alle Ihre Verträge an einem Ort verwalten. Gleichzeitig bestimmen Sie, was nach dem Tod mit Ihren Daten geschehen soll. Und das Beste: Der Nachlassmanager ist für Sie im Rahmen einer Bestattungsvorsorge komplett kostenlos. Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Loggen Sie sich hier in Ihren geschützten Vertrags- und Nachlassmanager ein (falls Sie keine Zugangsdaten von uns erhalten haben, geben Sie uns bitte kurz Bescheid):
Bestattungen Krüger
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