Überführungen, Auslands-überführungen & Rückführungen

Überführungen innerhalb Deutschlands

Sterbefälle ereignen sich häufig an einem anderen Ort als an dem, wo die Beisetzung gewünscht ist. Hier stehen wir vom Bestattungsinstitut Krüger mit unserer ganzen Erfahrung zur Verfügung, um Sie von Formalitäten und Organisation zu entlasten.

Aus dem Krankenhaus:

Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus, so stellt zunächst der zuständige Arzt die Todesbescheinigung aus. Der Verstorbene wird dann von der Station in die Pathologie verbracht. Sobald die Papiere im standesamtlichen Büro des Krankenhauses vorliegen, können wir als Bestatter ihn dann abholen, Dies kann in der Regel ein bis zwei Werktage dauern, denn jedes Krankenhaus hat unterschiedliche Abholzeiten. Tritt der Sterbefall an einem Wochenende ein, so können wir erst am nächsten Werktag mit dem Krankenhaus Kontakt aufnehmen, um den Termin der Überführung zu klären.

In einigen Krankenhäusern haben Sie die Möglichkeit, sich von dem Verstorbenen vor Ort zu verabschieden. In der Regel ist dies aber nicht möglich. Dazu haben Sie jedoch später in unseren Räumen selbstverständlich Gelegenheit.

Im Pflegeheim:

Verstirbt ein Mensch im Pflegeheim, so informiert uns das Heim nach Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung. Wir klären dann direkt mit dem Heim die Einzelheiten der Überführung. Wenn Sie es wünschen, können Sie bei der Überführung zugegen sein.

Von zu Hause:

Zunächst muss ein Arzt kommen, um den Tod festzustellen. Daraufhin stellt dieser die Todesbescheinigung aus, die wir zur Überführung immer benötigen. Sobald der Arzt da war, können Sie mit uns einen Termin zur Überführung des Verstorbenen ausmachen. Dies kann sofort passieren, muss es aber nicht. Laut Gesetz darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden zu Hause bleiben.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Verstorbenen für diese Zeit zu Hause im Sarg aufzubahren.

Haben Sie einen Termin mit uns abgesprochen, so kommen wir zur vereinbarten Zeit mit unserem Bestattungswagen zu Ihnen nach Hause. Zunächst prüfen wir dann, ob die Papiere des Arztes korrekt ausgefüllt sind, und schauen uns die Räumlichkeiten an, in denen der Verstorbene sich befindet.

Wir haben zur Überführung immer einen einfachen Sarg und eine spezielle Überführungstrage dabei. Die Trage kommt zum Einsatz, wenn die Räumlichkeiten sehr eng sind. Einzelheiten besprechen wir persönlich vor Ort mit Ihnen.

Haben wir uns einen Überblick verschafft, holen wir den Sarg oder die Trage aus dem Auto und betten den Verstorbenen darin ein. Sie können dabei bleiben, wenn Sie es wünschen, oder aber Sie warten solange in einem anderen Raum auf uns. Nach der Einbettung haben Sie Zeit, sich noch einmal zu verabschieden. Lassen Sie sich ruhig Zeit dabei, denn die Überführung stellt oft einen endgültigen Abschied vom Körper des Verstorbenen dar. Natürlich haben Sie auch danach noch die Möglichkeit, den Verstorbenen zu sehen, aber es ist dennoch in der Regel das letzte Mal, dass sie ihn bei sich zu Hause haben.

Wenn Sie uns mit einer Überführung beauftragen, vertrauen Sie uns einen für Sie sehr wichtigen Menschen an. Wir sind uns dieser Verantwortung wohl bewusst und gehen entsprechend achtungsvoll mit ihm um.

Nach der Verabschiedung schließen wir den Sarg oder die Trage und tragen den Verstorbenen zum Bestattungswagen. Danach fahren wir langsam vom Grundstück und verbringen ihn zu unserem Institut.

Überführungen ins Ausland oder Rückführung nach Deutschland

Viele Menschen wünschen sich, in ihrem Heimatland oder Herkunftsland bestattet zu werden. Und viele Familien legen Wert darauf, dass Verstorbene in der Familiengrabstätte beigesetzt werden, wo immer diese auch liegen mag.

Trauerfälle ereignen sich auch bei Urlaubsreisen, längeren Aufenthalten im Ausland oder gar Geschäftsreisen. In solchen Fällen ist eine Rückführung des Leichnams nach Deutschland oder eine Überführung in das Ausland erforderlich.

In beiden Fällen sind eine Menge Vorschriften einzuhalten, Dokumente beizubringen und Formalitäten zu erledigen.

Gleich ob Auslandsüberführung oder Rückführung aus dem Ausland, wir vom Bestattungsinstitut Krüger stehen Ihnen im Trauerfalle mit unserer ganzen Erfahrung und Kompetenz zur Seite. In einer Situation, in der Sie als Angehörige und Trauernde großen emotionalen Belastungen ausgesetzt sind, bieten wir Ihnen unverzüglich und ohne weitere Umstände praktische Hilfeleistungen. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung der Formalitäten in Deutschland und im Ausland, stellen Kontakte her zu Behörden, Ämtern, und Konsulaten.

Was als Erstes zu tun ist

Nehmen Sie als Allererstes telefonischen Kontakt mit uns auf. Wir führen Sie dann Schritt für Schritt durch die notwendigen Maßnahmen und Formalitäten. Wenn Sie sich im Ausland oder nicht in unserem Einzugsgebiet befinden, tun wir das zunächst per Telefon und E-Mail. Wir sind 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zu erreichen.

Sowohl bei einer Rückführung aus dem Ausland nach Deutschland als auch bei der Überführung von Deutschland ins Ausland greifen Vorschriften des Sterbelandes wie auch des Bestattungslandes. Gegebenenfalls sind auch noch Regularien von Durchfuhrländern zu beachten.

Das Bestattungsinstitut Krüger ist erfahren in allen Belangen der Auslandsüberführung und entlastet Sie auf Wunsch weitgehend von allen Formalitäten.

Überführung nach Deutschland aus dem Ausland

Vorschriften und Gesetze unterscheiden sich je nach Land stark. Hier finden Sie also nur einen ersten Überblick.

Um mit den lokalen Besonderheiten umzugehen, ist es ratsam, uns möglichst schnell zu kontaktieren. Gleiches gilt für den Fall, dass von Dritten (z.B. Ämtern, Hotel o.ä.) und ohne Ihr Zutun ein örtliches Bestattungsunternehmen hinzugezogen wurde. Auch hier unterstützen wir Sie dabei, Ihre individuellen Wünsche durchzusetzen und die Kosten möglichst gering zu halten. Bitte beachten Sie, dass Sie im Ausland vor Kontaktaufnahme mit dem deutschen Konsulat keine Dokumente unterschreiben.

Für den Transport des Verstorbenen aus dem Ausland nach Deutschland gilt, dass Sie im Rahmen der Vorschriften wählen können, auf welchem Wege die Verbringung erfolgen soll. Das Bestattungsinstitut Krüger arbeitet hier mit zuverlässigen Spezialspeditionen zusammen, um Aufwand und Kosten niedrig zu halten. Auch halten wir für den grenzüberschreitenden Transport Särge vor, die mit dem international vorgeschriebenen Zink-Einsatz ausgestattet sind.

Folgende Dokumente werden im Allgemeinen von den Behörden verlangt:
Nicht immer, aber häufig werden verlangt:

Überführung von Deutschland ins Ausland

Wenn die Bestattung eines/einer Verstorbenen außerhalb Deutschlands gewünscht wird, sind ebenfalls eine Reihe von Formalitäten zu beachten und Dokumente beizubringen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch hier bei allen Formalitäten.

Für eine Überführung ins Ausland ist ein mehrsprachiger Leichenpass Vorschrift. Der Leichenpass kann nur persönlich auf dem zuständigen Amt beantragt werden. (Nicht der Fall, wenn Sie einen Bestatter beauftragen, dem Sie eine Vollmacht ausstellen.) Je nach Stadt/Kommune können sich die Zuständigkeiten für die Ausstellung eines Leichenpasses unterscheiden. Im Rathaus des letzten Wohnortes Ihres verstorbenen Angehörigen können sie erfragen, welche Behörde zuständig ist. Die Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses liegen je nach Wohnort zwischen 20 und 120 €.

Um einen Leichenpass zu beantragen sind folgende Dokumente und Angaben erforderlich:
Zur Überführung ist die Bescheinigung des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung des Leichnams erforderlich. In manchen Fällen werden zusätzlich noch folgende Dokumente verlangt:

Manche Zielländer verlangen obendrein eine Zollbescheinigung, die bestätigt, dass sich im Sarg keine zollrechtlich relevanten Beigaben befinden.

Bestattungen Krüger

Wir gestalten Beisetzungen nach Ihren Vorstellungen.