Ratgeber

Nachlass regeln mit YANA: Hilfe beim Erben

Nach einem Todesfall kommt viel auf einmal. Neben dem Abschied stehen plötzlich Fragen im Raum, mit denen sich kaum jemand vorher beschäftigt hat: Was muss ich als Erbe tun? Welche Fristen gelten? Wo fange ich überhaupt an? Damit Sie dabei nicht allein sind, arbeiten wir mit YANA zusammen.

Hamburg, Wentorf und Embsen

Alle Bestattungsarten auf allen Friedhöfen

BDB Logo mit stilisiertem Buch

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

Träger des Markenzeichens

Eukalyptuszweig als Deko

Wer ist YANA?

YANA steht für „You Are Not Alone“. Dahinter steckt eine Genossenschaft, die Menschen beim Regeln eines Nachlasses begleitet, sowohl nach einem Todesfall als auch bei der eigenen Vorsorge. YANA arbeitet nicht gewinnorientiert. Entscheidungen treffen die Mitglieder, nicht externe Investoren.

Wir sind selbst Mitglied der Genossenschaft. Das passt zu unserem Verständnis als Familienunternehmen: Wir möchten Sie über die Bestattung hinaus gut versorgt wissen, mit einem Partner, dem es um Ihre Fragen geht und nicht um Rendite.

Michael Krüger Geschäftsführer
Unterstützung im Erbfall

So hilft Ihnen YANA im Erbfall

Kostenlos

Die Online-Werkzeuge von YANA stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Sie können in Ruhe starten, ohne sich gleich zu etwas zu verpflichten.

Schritt für Schritt

Die Erbfall-Checkliste ordnet alle Aufgaben nach Dringlichkeit: was sofort ansteht, was in der ersten Woche und was in den ersten drei Monaten. Ihren Fortschritt können Sie speichern.

Fristen im Blick

Manche Dinge im Erbfall haben feste Fristen, etwa die Ausschlagung einer Erbschaft. Die Checkliste zeigt Ihnen, was bis wann erledigt sein sollte.

Erste Orientierung

Sie wissen noch gar nicht, wo Sie stehen? Der Wegweiser gibt Ihnen nach zwei kurzen Fragen eine erste, unverbindliche Einschätzung.

Vertraulich

Ihre Angaben bleiben privat. YANA geht mit Ihren Daten sorgsam und vertraulich um.

Persönliche Beratung

Wenn es komplizierter wird, zum Beispiel bei Immobilien, Schulden oder Vermögen im Ausland, vermittelt YANA Ihnen Fachleute aus Ihrer Region.

Eukalyptuszweig als Deko
Nach dem Abschied

Was ist im Erbfall zu tun?

Die ersten Tage nach einem Todesfall sind vor allem organisatorisch: Arzt verständigen, Angehörige informieren, Bestatter beauftragen, wichtige Unterlagen und die Wohnung sichern. Bei all dem unterstützen wir Sie direkt. Mehr dazu finden Sie unter Erste Schritte.

Danach geht es um den Nachlass. Typische Aufgaben sind:

  • mehrere beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde beim Standesamt anfordern
  • nach einem Testament oder Erbvertrag suchen
  • klären, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten (Frist: in der Regel sechs Wochen)
  • Banken, Versicherungen und Rentenversicherung informieren
  • Verträge, Abos und Mitgliedschaften prüfen und kündigen
  • bei Bedarf einen Erbschein beantragen
  • die Erbschaftsteuer im Blick behalten

YANA führt Sie durch diese Punkte, sodass Sie nichts Wichtiges übersehen.

Eukalyptuszweig als Deko

Den eigenen Nachlass regeln

YANA hilft nicht nur Erben. Auch wer selbst vorsorgen möchte, findet dort Unterstützung: Ein Assistent führt Sie in sechs Schritten zu Ihrem Testament, inklusive Vorschau und Download. Außerdem gibt es Informationen und Beratung zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erbvertrag und der Übertragung von Immobilien und Vermögen zu Lebzeiten.

Wer seinen Nachlass klar regelt, nimmt den Angehörigen später viele Entscheidungen ab. Das gilt genauso für die eigene Bestattung. Wie Sie Ihre Wünsche dazu festhalten, lesen Sie bei unserer Bestattungsvorsorge.

Eukalyptuszweig als Deko
Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Nachlass

Die Online-Werkzeuge, also Erbfall-Checkliste, Wegweiser und Testament-Assistent, sind kostenlos. Für eine persönliche Beratung durch Fachleute können Kosten entstehen. Das klären Sie direkt mit dem jeweiligen Ansprechpartner.

Nein. YANA steht allen offen. Wir empfehlen das Angebot aber gern, weil wir als Mitglied der Genossenschaft wissen, wie es arbeitet.

In der Regel haben Sie sechs Wochen Zeit, ab dem Moment, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren. Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem Nachlassgericht. Lebte die verstorbene Person im Ausland oder waren Sie selbst im Ausland, gilt eine längere Frist.

Erfahrungsgemäß sechs bis zehn. Banken, Versicherungen, die Rentenversicherung und das Grundbuchamt wollen häufig jeweils ein eigenes Exemplar sehen.

Nein. YANA hilft Ihnen, sich zu orientieren und die Aufgaben zu ordnen. Bei rechtlich schwierigen Fällen vermittelt YANA Ihnen passende Fachleute.

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Persönlich für Sie da

Wir sind auch nach der Bestattung für Sie da

Haben Sie Fragen zu YANA oder brauchen Sie Hilfe beim Einstieg? Sprechen Sie uns gern an. Wir sind rund um die Uhr erreichbar unter 040 730 28 00, in Embsen unter 04134 900 748.

Aquarell Eukalyptuszweig mit blauen Blättern
Bestattungen Krüger

Wir gestalten Abschiede nach
Ihren Vorstellungen.

Eukalyptuszweig mit grünen Blättern