Trauerhalle Bergedorf
August-Bebel-Straße 208
21029 Hamburg
Telefon (24 Std.): 040 / 730 28 00
E-Mail: kontakt@kruegerbestattungen.de
Hamburg, Wentorf und Embsen
Alle Bestattungsarten auf allen Friedhöfen

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Träger des Markenzeichens

Unsere Trauerhalle in Hamburg-Bergedorf
Der Trauerfeierraum des Bestattungsinstituts Krüger in Hamburg-Bergedorf ist direkt am städtischen Friedhof gelegen. Unsere stilvollen Räumlichkeiten bieten Platz für Trauerfeiern und Abschiednahmen für Gruppen bis zu 25 Personen.
Hier können Sie jederzeit und ohne zeitliche Begrenzung (auch abends und am Wochenende) einen würdigen und angemessenen Abschied ausrichten. Der Ablauf der Feier, wie auch die Dekoration, kann ganz nach Ihren Wünschen klassisch-traditionell sein oder aber auch mit kreativen Elementen angereichert werden, die dem Leben und Andenken des Verstorbenen Rechnung tragen. All das auch gern unter Ihrer aktiven Mithilfe bei Dekoration und Ausgestaltung.
Eine Musikanlage steht für eine passende musikalische Untermalung bereit, wie auch ein Beamer, mit dem sich z.B. Fotos oder Filmmaterial an die Wand projizieren lassen.


Anfahrtsmöglichkeiten
Anfahrt mit dem Bus
Die Buslinie 332 hält direkt vor der Tür. Die Bushaltestelle heißt “Friedhof Bergedorf“.
Anfahrt mit dem Auto
Autos können entweder an der Straße direkt vor der Tür geparkt werden. Alternativ befinden sich viele Parkplätze ca. 100 m entfernt auf dem Bergedorfer Friedhof.

Persönlicher Service – das Bestattungsinstitut Krüger in Hamburg-Bergedorf
Für uns vom Bestattungsinstitut Krüger ist es stets das Wichtigste, dass Hinterbliebene und Trauernde schnell und einfach Hilfe und Unterstützung erfahren. Unsere Mitarbeiter in der Filiale Hamburg Bergedorf stehen Ihnen jederzeit und ohne Umstände mit Rat und Tat zur Seite:
Mit unserem persönlichen Service unterstützen wir Sie dabei, Ihren Verstorbenen einen würdigen Abschied auszurichten. Hierzu können Sie aus einem großen Angebot an Särgen und Urnen auswählen. Bei Fragen zur individuellen Ausgestaltung der Trauerfeier und Beisetzung beraten wir Sie selbstverständlich ebenso gern. Und was die Bestattungsvorsorge angeht, so bieten wir auch zu diesem Thema eine umfassende Beratung an. Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Büros in einer unserer Filialen im Hamburger Osten.
Wichtige Fragen nach einem Todesfall in Bergedorf
Kurz erklärt, was jetzt zu tun ist – Schritt für Schritt.
Was muss ich tun, wenn jemand zu Hause verstorben ist?
Kurz erklärt, was jetzt zu tun ist – Schritt für Schritt.
1. Benachrichtigen Sie einen Arzt
Bei einem Sterbefall zu Hause nehmen Sie bitte Kontakt zum Hausarzt auf. Ist dieser nicht erreichbar, wählen Sie in Hamburg am besten die 116 117 für den ärztlichen Notdienst. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ohne diese darf die verstorbene Person nicht
überführt oder bestattet werden.
2. Informieren Sie uns
Nachdem der Arzt da war, informieren Sie uns. Am schnellsten geht es telefonisch unter 040 – 730 28 00. Wir sind rund um die Uhr für Sie da, beantworten Ihre ersten Fragen und kümmern uns um die Überführung der verstorbenen Person.
Wen rufe ich zuerst an – Arzt, Polizei oder Bestatter?
Rufen Sie immer zuerst den Arzt an. Dieser ist für die Ausstellung der Todesbescheinigung zuständig. Wenn diese vorliegt, so kontaktieren Sie uns.
Wenn der Arzt einen nichtnatürlichen Tod feststellt, so ist er verpflichtet, die Polizei zu informieren. Diese kümmert sich dann auch um die Überführung des verstorbenen Menschen. Die Überführung erfolgt in das Institut für Rechtsmedizin Hamburg. Von dort können wir später die Rücküberführung durchführen.
Wie schnell können Sie nach Bergedorf kommen?
Wir können immer erst kommen, wenn die Todesbescheinigung vorliegt. Ist dies der Fall, sind wir in der Regel innerhalb von 2-3 Stunden vor Ort.
Welche Unterlagen benötigen Sie im Todesfall?
Im Todesfall benötigen wir folgende Unterlagen:
– den Personalausweis der verstorbenen Person
– je nach Familienstand verschiedene Personenstandsurkunden:
- ledig: Die Geburtsurkunde
- verheiratet: die Heiratsurkunde
- geschieden: die Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
- verwitwet: die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde der vorverstorbenen Person
WICHTIG: Diese Papiere werden immer im Original benötigt .
Sollte etwas nicht mehr aufzufinden sein, so können wir auch gerne neue Papiere für Sie besorgen.
Was übernehmen Sie – und was müssen Angehörige selbst erledigen?
Wir melden den Sterbefall dem zuständigen Standesamt. Auch das Einwohnermeldeamt wird informiert. Außerdem kümmern wir uns um die gesetzliche Rente. Wir melden diese ab. Gibt es eine Witwe oder einen Witwer, so kümmern wir uns um den Rentenvorschuss und vermitteln Rentenberaterinnen zur Beantragung der Hinterbliebenenrente. In der Regel melden wir außerdem die Krankenversicherung ab. Sie können uns außerdem mit vielen weiteren Ab- und Ummeldungen beauftragen.
Nicht kümmern können wir uns um KfZ, Bankkonten, Sparbücher etc. Außerdem können wir keinen Erbschein für Sie beantragen. Wir beraten Sie aber, wie Sie dies erledigen können.









