Es kann sehr tröstlich sein, dem verstorbenen Menschen noch etwas mit in den Sarg zu geben. Sei es sein Lieblingsschal, ein Brief oder ein Foto. Dies dürfen Sie natürlich tun. Die Beigabe sollte nur vergänglich sein, damit die Beisetzung möglichst ökologisch stattfindet. 

Auch wir geben den verstorbenen Menschen eine Sargbeigabe mit: Unser Herz der Erinnerung aus geöltem Eichenholz. Dies besteht aus zwei Hälften. Eine verbleibt im Sarg. Die andere nimmt ein Teelicht auf. Diese Hälfte bekommen die Angehörigen von uns mit nach Hause.

Mit dem Umgang mit verstorbenen Personen sind viele Ängste verbunden und Mythen in Umlauf. So ist häufig von einem „Leichengift“ die Rede, welches ausgesondert wird. Der Grund der Unsicherheit in der Gesellschaft ist, dass ein Großteil der Gesellschaft sehr selten mit verstorbenen Menschen zu tun hat. Was wir nicht kennen, macht uns oft Angst.

Diese Ängste sind aber meist irrational und halten keiner wissenschaftlichen Sichtweise stand. Ein verstorbener Mensch ist in der Regel nicht weniger oder mehr ansteckend als ein lebendiger. Es ist also meist unbedenklich, einen verstorbenen Menschen anzufassen. Liegt dagegen eine infektiöse Krankheit vor, so verschwindet diese Gefahr nicht automatisch durch den Tod der Person. In diesem Falle ist es also nicht ratsam, sie zu berühren. Es gelten die selben Hygieneschutzmaßnahmen wie vor dem Tod des Menschen.

Selbstverständlich dürfen Sie dies. Es gibt neben den vorgefertigten Sarg- und Urnenmodellen auch schlichte Varianten aus unbehandelten Holz. Diese eignen sich zum Beispiel zum Bemalen. Aber auch andere Verzierungen sind möglich. Es gibt dabei jedoch immer ein paar Vorschriften zu beachten, mit welchem Farben gearbeitet werden darf und welche Materialien eingesetzt werden können. Denn Säre und Urnen sollen so umweltfreundlich wie möglich sein. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

Eine verstorbene Person muss in Deutschland innerhalb von 36 Stunden (in einzelnen Bundesländern können die Fristen auch abweichen) von der Wohnung in eine Leichenhalle (wir nennen dies „Klimaraum“) überführt werden. 

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie sich innerhalb dieser Zeit von ihr zu Hause verabschieden können. 

Die Person kann im Bett liegen oder aber von uns mit der Wunschkleidung angezogen und in einem Sarg eingebettet zu Hause aufgebahrt werden. 

Die räumlichen Verhältnisse im Haus sollten dabei natürlich berücksichtigt werden. Ausnahmen gibt es auch, wenn die Person infektiös ist oder anderweitige Gesundheitsgefahren dem entgegenstehen. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie zu den Möglichkeiten.

Auf unserem Online-Gedenkportal haben Sie als Angehörige die Möglichkeit, eine Gedenkseite für die verstorbene Person anzulegen. Dort können Angehörige und Freunde Kerzen anzünden oder kondolieren. Außerdem können Sie den Link teilen, um den Termin und den Ort der Trauerfeier weiterzugeben.

Die Trauergemeinde kann Fotos aus dem Leben der verstorbenen Person hochladen. So entsteht ein vielschichtiges Bild aus deren Leben. Die Trauergemeinde kommt zusammen und teilt alle Erinnerungen. Die Angehörigen haben auch die Möglichkeit, sich daraus dann ein Fotobuch zu erstellen.

Sie haben die Möglichkeit, uns eigene Kleidung mitzugeben. Dies ist sowohl bei einer Erd- als auch bei einer Feuerbestattung möglich.

Bei einer Feuerbestattung sollte die Kleidung nach Möglichkeit aber keine synthetischen Stoffe beinhalten. Eine Baumwollhose zum Beispiel ist kein Problem. Aber auch bei einer Erdbestttung ist es aus ökologischen Gründen sinnvoll, keine Kunstfasern oder -stoffe mitzugeben.

All dies belastet die Böden und ist teilweise sehr schwer zersetzbar. Auch Gürtelschnallen und Schuhe sollten daher möglichst nicht mit beigesetzt werden. Wir können auch einen Sterbetalar für die verstorbene Person stellen. Dies sind einfache Hemden, meist aus Baumwolle oder Leinen, mit denen wir die verstorbenen Menschen anziehen. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass es immer ein wenig persönlicher ist, die verstorbene Person in der eigenen Kleidung, in der sie sich auch zu Lebzeiten wohlgefühlt hat, zu wissen.

In unserem Sortiment führen wir ausschließlich Särge aus Vollholz. Unsere Modellauswahl reicht dabei von schlichten Naturholzsärgen bis zu aufwendig verzierten und bearbeiteten Exklusivmodellen.

Der Großteil unserer Särge bestehen dabei aus Kiefernholz. Außerdem bieten wir Särge aus Eiche, Ahorn und Paulownia an. Paulownia ist ein leichtes, strapazierfähiges Holz aus China.

Die Oberflächen sind mit verschiedenen Methoden bearbeitet, entweder furniert (eine andere Holzart wird in einer dünnen Schicht auf das Vollholz aufgetragen), oder aber geölt, gebeizt oder lackiert.

Weiterführende Informationen sowie eine Auswahl unserer Modelle  finden Sie hier: Särge und Urnen.

Ja, das dürfen Sie. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie nur umweltverträgliche Lacke und Klebstoffe verwenden. Ferner gibt es bei Erdbestattungen Vorschriften zur Holzdicke sowie zur Art der Bearbeitung. Auch die Standardmaße (ca. 200 x 80 x 60 cm) eines Sarges sollten Sie einhalten.

In der Regel sind Vollholzsärge bei einer Erdbestattung vorgeschrieben. Der Sarg muss den Austritt von Flüssigkeiten verhindern.

Bei einer Einäscherung sollten Sie außerdem darauf achten, dass etwaige Metallteile, wie zum Beispiel die Beschläge (Griffe), vor der Einäscherung abmontiert werden können. Außerdem sollte der Sarg blickdicht sein.

Wenn Sie vorhaben, für sich selbst oder für jemand anderen einen eigenen Sarg zu bauen, so sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie bezüglich der einzuhaltenden Vorgaben.

Der Designer William Warren hat einen Sarg entworfen, der zu Lebzeiten als Regal dienen kann. Auf Wunsch schickt er die Anleitung zum Selbstbau. Bilder davon finden Sie hier.

Andernfalls halten wir eine große Auswahl an Särgen sowohl für die Erdbestattung als auch für die Feuerbestattung für Sie vor.

Haustiere begleiten ihre Besitzer meist jahrelang. Sie sind quasi Familienmitglieder und in vielen Aspekten ist die Beziehung zwischen einem Haustier und seinem Besitzer wie eine innige Freundschaft zwischen zwei Menschen.

Daher sind die Trauerreaktionen nach dem Tod eines geliebten Haustieres häufig ähnlich wie nach dem Verlust eines geliebten Menschen. Eine Beisetzungszeremonie kann dabei helfen, den Tod zu verarbeiten.

Inzwischen gibt es dafür in Deutschland verschiedene Möglichkeiten. So ist es auf vielen Friedhöfen möglich, Mensch und Tier gemeinsam in einer Grabstelle beizusetzen.

Voraussetzung hierfür ist die vorherige Einäscherung des Tieres. Die Asche eines Haustieres gilt rechtlich (Tierische Nebenprodukt-Beseitungsgesetz) als Grabbeigabe und nicht als eigenständige Beisetzung.

Verstirbt das Haustier vor dem Besitzer, so kann die Asche bis zu dessen Tode aufbewahrt werden. Häufig ist aiuch eine nachträgliche Beisetzung der Tierasche in einem bestehenden Grab möglich.

Die Einäscherung übernehmen mittlerweile spezielle Tierkrematorien. Häufig bieten diese auch die Beisetzung auf einem Tierfriedhof an. Oder der Besitzer kann die Asche mit nach Hause nehmen.

Genauere Informationen und Hilfe finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite von “Rosengarten Tierbestattung”.

Der Friedhof Hamburg-Bergedorf bietet seit kurzem auch die Möglichkeit an, ein Grab für Mensch und Tier gemeinsam zu erwerben. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Verstirbt ein naher Angehöriger in der Wohnung, so muss zunächst eine Todesbescheinigung durch einen Arzt ausgestellt werden. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten Sie hierzu den Hausarzt des Verstorbenen anrufen. Dieser kennt die Krankheitsgeschichte und kann daher häufig eine eindeutige Todesursache feststellen.

Ist der Hausarzt nicht erreichbar, so muss ein anderer Arzt gerufen werden, z. B. der Notarzt.

Hat der Arzt einen natürlichen Tod festgestellt, so sollten Sie sich mit dem Bestatter in Verbindung setzen, um den Zeitpunkt der Überführung des Verstorbenen sowie einen Termin für das Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wichtig für Sie ist hierbei, dass die Überführung nicht umgehend erfolgen muss. Nach Eintritt des Todes darf der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben, bevor er in die Klimaräume überführt wird.

Hat der Arzt einen nichtnatürlichen Tod festgestellt oder ist die Todesursache ungeklärt, so wird er die Polizei informieren. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Ist die Polizei vor Ort, so entscheiden die Beamten, wohin der Verstorbene überführt wird. In der Regel ist dies die Rechtsmedizin. Auch wählt die Polizei den Bestatter für die Überführung aus.

Die Wahl des Bestatters zur Organisation der Beisetzung liegt aber immer bei den Angehörigen. Sie können nun also den Bestatter Ihrer Wahl anrufen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Weiterführende Informationen zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen finden Sie hier: Was tun im Trauerfall?

Der Sarg gewährleistet bei einer Erdbestattung den Verwesungsprozess der Verstorbenen. Er sorgt dafür, dass der notwendige Sauerstoff in ausreichender Menge vorhanden ist, indem er einen luftumschlossenen Bereich um den Verstorbenen bildet.

Bei einer Feuerbestattung wird der Sarg mit eingeäschert. Durch das Verbrennen des Holzes wird die für die Einäscherung nötige Temperatur erreicht.

“Beim digitalen Nachlass oder digitalen Erbe handelt es sich um eine Vielzahl von Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers, insbesondere dessen Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- oder E-Mail-Providern sowie zu Anbietern sozialer Netzwerke oder virtueller Konten. Es zählen auch Eigentumsrechte des Verstorbenen an Hardware, Nutzungsrechte an der Software, Urheberrechte und Rechte an hinterlegten Bildern, Foreneinträgen und Blogs dazu.”   (Quelle: Wikipedia, abgerufen am 22.4.2018)

Wir bieten Ihnen Hilfe bei der Regelung des Digitalen Nachlasses über unser Formalitätenportal. Dort können Social-Media-Profile deaktiviert werden, Konten bei Onlineshops und Online-Diensten gekündigt werden und Online-Guthaben kann gesichert werden. Dabei können Sie jederzeit den aktuellen Status einsehen und auch selbst Recherchen und Abmeldungen in die Wege leiten.

Seit dem Wegfall des Sterbegeldes der Krankenkassen im Jahr 2005 müssen die Angehörigen selbst für die Beisetzung aufkommen. Da die Kosten einer Bestattung sich aus vielen Einzelposten zusammensetzen, kann dies schnell teuer werden.

Dabei stellen die Eigenleistungen des Bestatters nicht unbedingt den größten Posten der Rechnung dar. Die Todesbescheinigung des Arztes muss bezahlt werden, die Friedhöfe erheben Gebühren für die Nutzung der Grabstellen, die Blumen kosten viel Geld, evtl. soll in einer Traueranzeige der Tod bekannt gemacht werden, oder aber Sie möchten Trauerpost verschicken.

Häufig lässt sich aber für eine bestimmte Leistung eine günstigere Alternative finden. Anstelle von vielen Blumen können viele Kerzen verwendet werden, bei den Friedhöfen variieren die Gebühren ebenfalls sehr stark.

Unser Anliegen ist es hierbei, Ihnen durch größtmögliche Kostentransparenz im Vorwege zu ermöglichen, diese Entscheidungen bewusst und in Ruhe zu treffen. Gerne beraten wir Sie zu den zahlreichen Möglichkeiten.

Auf unserer Vergleichsseite für die Bestattungskosten sehen Sie die Preise sowie die darin enthaltenen Leistungen für die einzelnen Bestattungsarten.

Gerne erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot, sprechen Sie uns einfach an oder schreiben uns.

Eine Übersicht über die möglichen Formen einer Bestattung finden Sie hier: Welche Bestattungsarten gibt es?

Im Todesfall müssen grundsätzlich die Angehörigen den Bestatter beauftragen, sie sind “bestattungspflichtig”. Dies ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt. Im Bestattungsgesetz Hamburg heißt es dazu im § 10, Absatz 1:

“Für die Bestattung haben die Angehörigen (§ 22 Absatz 4) zu sorgen.”

  • 22 Absatz 4 wiederum legt fest, wer Angehöriger im Sinne des Gesetzes ist, und in welcher Reihenfolge diese tätig werden müssen:
  • der Ehegatte oder der Lebenspartner
  • die ehelichen und nichtehelichen Kinder
  • die Ehegatten oder Lebenspartner der ehelichen und nichtehelichen Kinder
  • die Stiefkinder
  • die Ehegatten oder Lebenspartner der Stiefkinder
  • die Enkel
  • die Ehegatten oder Lebenspartner der Enkel
  • die Eltern
  • die Geschwister
  • die Stiefgeschwister
  • die Großeltern
  • die Verschwägerten
  • die Kinder der Geschwister
  • die Geschwister der Eltern
  • die Kinder der Geschwister der Eltern
  • die Verlobte/der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte

Wird im Todesfall niemand tätig, veranlasst die zuständige Behörde zunächst die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle. Hat nach 14 Tagen noch niemand die Bestattung in Auftrag gegeben, so kann die Behörde die Bestattung in einer Reihengrabstätte veranlassen.

Sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden, so kann auch ein Freund die Bestattung in Auftrag geben.

Es gilt immer das Bestattungsgesetz des Bundeslandes in dem der Trauerfall eingetreten ist. Dann ist auch die Definition, wer Angehöriger im Sinne des Gesetzes ist, eine abweichende von der Aufstellung oben. Links zu den Bestattungsgesetzen finden Sie hier: Bestattungsgesetze der Bundesländer

Wichtig: Von der Bestattungspflicht ist die Kostentragungspflicht der Bestattung zu trennen. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen oder dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Hierzu heißt es im BGB (§ 1968): “Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers”. Sind die Kosten vom Erben nicht zu erlangen, etwa, weil das Erbe nicht ausreicht, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war.

Kann der Kostentragungspflichtige die Bestattung nicht bezahlen, so kann er beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

Für die Beauftragung der Bestattung wird ein privatrechtlicher Vertrag mit dem Bestattungsinstitut geschlossen. Das bedeutet, das gegenüber dem Bestattungsinstitut der Auftraggeber der Bestattung zu Begleichung der Rechnung verpflichtet ist. Er kann dann aber seine Ansprüche wiederum beim Kostentragungspflichtigen geltend machen.

Diese Informationen sollen Ihnen nur einen ersten Überblick geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder ersetzen eine rechtliche Beratung. Im Streitfall sollte daher immer ein Anwalt mit hinzugezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf wikipedia.de

Die Seebestattung findet nach vorheriger Einäscherung des Verstorbenen statt. Beigesetzt werden dürfen dabei nur spezielle, sich schnell zersetzende Seeurnen. Die Beisetzung kann prinzipiell in allen Weltmeeren stattfinden. In Deutschland ist sie in der Nord- und Ostsee möglich.

Die Urne wird bei einer Seebestattung vom Krematorium direkt an eine darauf spezialisierte Seebestattungsreederei versandt und in Absprache mit uns und den Angehörigen beigesetzt.

Sie haben die Möglichkeit, an der Seebestattung teilzunehmen. Die Trauergemeinde findet sich dazu am Tage der Beisetzung am Heimathafen des Bestattungsschiffes ein. Von dort geht es in ein speziell auf einer Seekarte eingezeichnetes Seegebiet über „rauem Grund“, wo die Urne beigesetzt werden darf. In diesem Seegebiet wird nicht gefischt und kein Wassersport betrieben.

Die Urne wird dann nach seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben, wobei der Kapitän die Trauerrede spricht.

Die Position der Urnenbeisetzung wird mit einem Logbucheintrag festgehalten.

Die meisten Menschen haben so lange keinerlei Berührung mit einem Bestatter, bis ein Trauerfall in der Familie eintritt. Sie müssen sich also häufig in kurzer Zeit für einen Bestatter entscheiden, obwohl sie nur sehr wenig über die Branche wissen.

Daher zeigen wir Ihnen hier einige Kriterien auf, die Ihre Entscheidung erleichtern können.

Beim Beratungsgespräch oder vorab am Telefon sollten Sie sich wohlfühlen und es sollte auf Ihre Wünsche eingegangen werden. Außerdem wird Ihnen ein guter Bestatter, soweit Sie mögen, transparent über seine nun folgenden Schritte aufklären. Auch sollte es selbstverständlich für ihn sein, Sie an den Vorbereitungen teilhaben zu lassen, sofern Sie dies wünschen. Ob es dabei um Formalitäten geht oder aber die Hilfe beim Waschen und Ankleiden des Verstorbenen.

Am Ende des Beratungsgespräches können Sie eine detaillierte Kostenaufstellung erwarten. Ggf. können Sie sich auch mehrere Angebote einholen und zu Hause in Ruhe vergleichen.

Auch Empfehlungen von Freunden und Familienmitgliedern, die mit einem Bestatter gute Erfahrungen gemacht haben, sind hilfreich.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich schon zu Lebzeiten zu informieren oder persönlichen Kontakt mit einem Bestatter aufzunehmen. Dabei müssen Sie keinen Vorsorgevertrag abschließen, ein unverbindliches Informationsgespräch kann schon viele Fragen klären.

Über die Seite des BDB (Bundesverband Deutscher Bestatter) können Sie sich Bestatter in Ihrer Nähe anzeigen lassen und dort schon vergleichen, wer welche Leistungen anbietet.

Informationen darüber, welchen Leitlinien wir folgen, finden Sie hier:

In Deutschland ist es fast überall gesetzlich verboten, die Urne mit der Asche eines verstorbenen Menschen mit nach Hause zu nehmen. 

Dies regeln die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Danach ist jede verstorbene Person auf einem Friedhof zu bestatten.

Ausnahmen sind die Bestattungswälder, welche wie Friedhöfe behandelt werden und die Bestattung auf See. Eine Urne zählt dabei als verstorbene Person.

Das Bundesland Bremen erlaubt seit 2015, die Asche auf einem Privatgrundstück zu verstreuen. Dies ist allerdings mit einigen Auflagen verbunden. Mehr dazu unter:

Verstreuen von Totenasche in Bremen – Weserkurier

In einigen Nachbarländern Deutschlands sind die Bestattungsgesetze liberaler. So ist ein Verstreuen der Asche zum Beispiel in der Schweiz und in den Niederlanden möglich. 

Nähere Informationen dazu finden Sie unter:

Ein Sarg ist sowohl bei einer Erd- als auch bei einer Feuerbestattung vorgeschrieben. Dabei wird der Sarg im Krematorium mit eingeäschert. Dies ist durch die Technik im Krematorium bedingt. Da im Einäscherungsofen kein offenes Feuer lodert, wird der Sarg unter anderem benötigt, um den gewünschten Mindestheizwert zu erreichen.

Dadurch geht die eigentliche Einäscherung schneller und es werden weniger Schadstoffe ausgestoßen. Die meisten Krematorien akzeptieren daher nur Särge mit einem Vollholzsiegel.

Traditionelle Urnen bestanden meist aus Naturstein: Granit, Marmor, Sandstein, Porphyr, Muschelkalk, Travertin oder Serpentinit. Außerdem gab es einfachere Modelle aus einem Metall wie Eisen, Bronze, Kupfer oder Zink.

Mittlerweile machen sich aber auch in der Bestattungsbranche, wo die Mühlen ein wenig langsamer mahlen, die Friedhöfe und Bestatter Gedanken über die ökoligische Verträglichkeit und Zersetzbarkeit der Materialien.

Daher bestehen die Urnen mittlerweile aus dünnwandigem Eisenblech mit galvanischer Kupfer- oder Messingauflage oder Polymeren, die durch den Zusatz von Maisstärke oder Zellulose biologisch abbaubar sind. Daneben gibt es Urnen aus Holz und Keramik. Die Keramikurnen sind in einem speziellen Niedertemperaturverfahren gebrannt (unter 850 Grad C.). Dadurch zersetzen sich auch diese Urnen innerhalb der von den Friedhöfen vorgegebenen Ruhezeiten.

Urnen zur Seebestattung bestehen aus einem wasserlöslichem Material wie Anhydrit oder Zellulose.

Weiterführende Informationen und eine Übersicht über die von uns angebotenen Modelle finden Sie hier: Särge und Urnen.

  • Sie haben die Möglichkeit, uns eigene Kleidung mitzugeben. Dies ist sowohl bei einer Erd- als auch bei einer Feuerbestattung möglich.

    Bei einer Feuerbestattung sollte die Kleidung nach Möglichkeit aber keine synthetischen Stoffe beinhalten. Eine Baumwollhose zum Beispiel ist kein Problem. Aber auch bei einer Erdbestattung ist es aus ökologischen Gründen sinnvoll, keine Kunstfasern oder -stoffe mitzugeben.

    All dies belastet die Böden und ist teilweise sehr schwer zersetzbar. Auch Gürtelschnallen und Schuhe sollten daher möglichst nicht mit beigesetzt werden. Wir können auch einen Sterbetalar für die verstorbene Person stellen. Dies sind einfache Hemden, meist aus Baumwolle oder Leinen, mit denen wir die verstorbenen Menschen anziehen. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass es immer ein wenig persönlicher ist, die verstorbene Person in der eigenen Kleidung, in der sie sich auch zu Lebzeiten wohlgefühlt hat, zu wissen.

Ein Sarg ist sowohl bei einer Erd- als auch bei einer Feuerbestattung vorgeschrieben. Dabei wird der Sarg im Krematorium mit eingeäschert. Dies ist durch die Technik im Krematorium bedingt. Da im Einäscherungsofen kein offenes Feuer lodert, wird der Sarg unter anderem benötigt, um den gewünschten Mindestheizwert zu erreichen.

Dadurch geht die eigentliche Einäscherung schneller und es werden weniger Schadstoffe ausgestoßen. Die meisten Krematorien akzeptieren daher nur Särge mit einem Vollholzsiegel.

Traditionelle Urnen bestanden meist aus Naturstein: Granit, Marmor, Sandstein, Porphyr, Muschelkalk, Travertin oder Serpentinit. Außerdem gab es einfachere Modelle aus einem Metall wie Eisen, Bronze, Kupfer oder Zink.

Mittlerweile machen sich aber auch in der Bestattungsbranche, wo die Mühlen ein wenig langsamer mahlen, die Friedhöfe und Bestatter Gedanken über die ökoligische Verträglichkeit und Zersetzbarkeit der Materialien.

Daher bestehen die Urnen mittlerweile aus dünnwandigem Eisenblech mit galvanischer Kupfer- oder Messingauflage oder Polymeren, die durch den Zusatz von Maisstärke oder Zellulose biologisch abbaubar sind. Daneben gibt es Urnen aus Holz und Keramik. Die Keramikurnen sind in einem speziellen Niedertemperaturverfahren gebrannt (unter 850 Grad C.). Dadurch zersetzen sich auch diese Urnen innerhalb der von den Friedhöfen vorgegebenen Ruhezeiten.

Urnen zur Seebestattung bestehen aus einem wasserlöslichem Material wie Anhydrit oder Zellulose.

Weiterführende Informationen und eine Übersicht über die von uns angebotenen Modelle finden Sie hier: Särge und Urnen.