Bestattungen
in Hamburg

Das Bestattungsrecht in Hamburg und Einzugsgebiet lässt viele Möglichkeiten für eine würdige und individuelle Beisetzung zu. Im Trauerfall ergeben sich jedoch viele Fragen, die auf die Hinterbliebenen einstürzen. Ein paar der wichtigsten möchten wir hier zu Ihrer schnellen Entlastung beantworten.

Was ist im Trauerfall zuerst zu tun?

Je nachdem wo sich der Sterbefall ereignet hat, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich in der Regel das jeweilige Haus um Ausstellung der nötigen ärztlichen Papiere (Todesbescheinigung). Bei einem Sterbefall zu Hause wird der Hausarzt oder ein Notarzt gerufen, um die Todesbescheinigung auszustellen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen besteht die Möglichkeit, dass Angehörige schon im Vorwege die Kontaktdaten eines Bestattungsinstituts hinterlegen. Ebenso verhält es sich, wenn der Verstorbene vorsorglich selbst Anweisungen für sein Ableben hinterlegt hat. Das Bestattungsinstitut Krüger hilft Ihnen gern bei solchen Arrangements.

Alle weiteren Informationen, auch wie und welche Dokumente bereitzustellen sind, finden sie hier:

Welche Bestattungsarten sind in Hamburg möglich?

In Hamburg, wie auch im gesamten Bundesgebiet, sind inzwischen neben der traditionellen Urnen- und Sargbeisetzung auf dem Friedhof auch andere Formen der Bestattung zulässig.

Hier finden Sie alle Informationen über Arten der Bestattung in Hamburg:

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

In Deutschland gibt es den Begriff der Totenfürsorgepflicht. Danach sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen für eine ordnungsgemäße Bestattung verantwortlich. Hierbei ist in allererster Linie der Wille des Verstorbenen zu achten. Ist kein solcher Wille zu ermitteln oder ist er als solcher unklar, fällt den Angehörigen die Bestattungsvollmacht zu. Häufig regeln Menschen diese Bestattungsvollmachten vor dem Tode, um z.B. einen Lebensgefährten in den Vorrang gegenüber leiblichen Angehörigen zu setzen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist gemäß §1968 eindeutig festgelegt „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Im Hamburger Bestattungsgesetz gilt der Grundsatz, dass die Nähe des Verwandtschaftsgrades über die Kostentragungspflicht entscheidet. Wenn Angehörige keine Mittel haben, um eine Bestattung zu bezahlen (z.B. wenn sie Sozialhilfe beziehen) kann ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema und auch darüber, wer die Kosten zu tragen hat:

Welche Friedhöfe gibt es in Hamburg und Einzugsgebiet?

Im Folgenden haben wir hier für Sie eine Liste der Friedhöfe in Hamburg und Umgebung eingestellt, sowie Hinweise auf unsere Feierräume.

Wie hoch sind die Kosten einer Bestattung?

Die tatsächlichen Kosten einer Bestattung hängen nicht nur von der gewählten Bestattungsart (Erd, Feuer, See, Wald etc.) ab. Sie ergeben sich zu einem nicht unwesentlichen Teil auch aus dem gewählten Rahmen der jeweiligen Trauerfeier. Das Bestattungsinstitut Krüger bietet eine große Palette an individuellen Möglichkeiten an, um einen würdigen, feierlichen und achtungsvollen Abschied zu gestalten.

Konkrete Informationen zu Bestattungskosten finden Sie hier:

Bestattungen Krüger

Wir gestalten Beisetzungen nach 
Ihren Vorstellungen.