Corona-Virus
&
Bestattungen
Ein Trauerfall ist schon zu normalen Zeiten ein emotionales Extremereignis. Momentan leben wir aber nicht in normalen Zeiten. Täglich ändert sich, was noch geht und was nicht mehr. Bei uns können Sie sich einen Überblick verschaffen.
Hamburg Info: Update zum 4.3.2022:
Alle Abstands- und Zugangsregularien wurden durch die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken ersetzt.
Die Maskenpflicht entfällt für Kinder bis 6 Jahre, bis 14 Jahre reichen medizinische Masken.
Gemeinsamer Gesang ist somit mit der FFP2-Maske erlaubt, das Tragen der Maske entfällt für alle liturgisch Handelnden.
Somit gelten für alle Kapellen und Feierhallen die regulären maximalen Personenzahlen.
WIR SIND WEITERHIN FÜR SIE DA!
Unsere Büros in Lohbrügge und Wentorf sind weiterhin besetzt. Sie erreichen uns außerdem rund um die Uhr telefonisch. Dort können wir dann in aller Ruhe besprechen, wie wir Sie am besten begleiten können ohne Ihre Gesundheit und die aller Mitbürger zu gefährden.
Dazu haben wir uns als Alternative zum persönlichen Treffen einige Maßnahmen einfallen lassen. Unter anderem haben wir ein Kundenportal für Sie eingerichtet. Dort haben Sie die Möglichkeit, aus allen unseren Produkten zu wählen. Außerdem können wir die benötigten Formulare dort für Sie zum Download bereitstellen. Fragen Sie uns einfach nach Zugangsdaten, sofern Sie keine von uns erhalten haben.
In unseren Büros in Wentorf und Lohbrügge haben wir außerdem einen Bereich eingerichtet, wo wir uns persönlich zum Gespräch treffen können, ohne Sie einer Ansteckungsgefahr auszusetzen. Voraussetzung ist, dass Sie gesund sind und maximal zu zweit kommen. Außerdem bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Beisetzungen dürfen momentan mit begrenzter Personanzahl und unter strengen Hygieneauflagen im engen Kreis wieder in den Kapellen stattfinden. Alternativ kann die Trauerfeier auch unter freiem Himmel am Grab durchgeführt werden. Auf unseren Online-Gedenkseiten haben Sie die Möglichkeit, eine Kerze zu entzünden und der Familie zu kondolieren. Außerdem können wir die Beisetzungen auf Video aufzeichnen und Ihnen diese dann übergeben. Auch ein Live-Stream ist möglich. Sprechen Sie uns an!
Wir sind in ständigem Austausch mit Friedhöfen, Redner*innen und Pastor*innen, um Ihnen soviele Möglichkeiten, sich zu verabschieden, wie möglich zu bieten. Sollten Sie etwas brauchen, wo wir noch nicht drauf gekommen sind, so kontaktieren Sie uns gerne. Wir werden alles möglich machen, was wir tun können. Scheuen Sie sich nicht, anzurufen! Gemeinsam stehen wir diese Zeit durch.
Unter folgenden Links finden Sie die aktuellsten Informationen zu Allgemeinverfügungen der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen:
Nein, sind sie nicht. Die Angehörigen können sich sowohl für eine Feuer-, Erd-, Wald- oder Seebestattung entscheiden.
Ja, das dürfen sie. Die Kapellen sind auf den meisten Friedhöfen wieder für Trauerfeiern freigegeben. Allerdings ist die Personenzahl begrenzt und alle Trauergäste müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Singen ist nicht gestattet. Außerdem sind die Abstandsregeln zu beachten. Händeschütteln oder Umarmungen sind nicht erlaubt. Viele Gemeinden haben abweichende Regelungen. Fragen Sie uns einfach. Alternativ kann die Trauerfeier nach wie vor unter freiem Himmel stattfinden. Hier kann der Mund-Nase-Schutz bei Einhaltung der Abstandsregeln auch weggelassen werden.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Zeremonie live ins Internet zu streamen. Jeder Trauergast erhält einen Zugangslink und kann so aus der Ferne der Verabschiedung beiwohnen. Auch Grabbeigaben können Trauergäste im Vorwege bei uns abgeben. Dies kann zum Beispiel ein Brief an die verstorbene Person sein.
Sie haben die Möglichkeit, zunächst nur die kleine Trauerfeier und die Beisetzung durchzuführen. Später kann dann eine Gedenkfeier stattfinden, zu der alle eingeladen sind. Hierauf kann in der Zeitungsanzeige schon hingewiesen werden. Auch ist es möglich, die Beisetzung auf Video aufzunehmen und später bei der Gedenkfeier zu zeigen.
Momentan sehen wir von Hausbesuchen ab. Wir machen dies, um Sie zu schützen. Das Virus ist am ansteckendsten einen Tag, bevor der Träger Symptome spürt. Dies bedeutet, auch wenn wir uns gesund fühlen, können wir Sie trotzdem anstecken. Dies wollen wir um jeden Preis vermeiden. Daher kommen wir nur noch bis vor Ihre Tür. Sollten Sie jedoch einen Garten haben, so können wir uns dort gerne treffen und alles in Ruhe besrpechen.
Zunächst beraten wir Sie am Telefon. Dazu nehmen wir uns Zeit, ganz so, als würden wir uns gegenüber sitzen. Nach dem Gespräch lassen wir Ihnen den Link zu unserem Kundenportal zukommen. Dort können Sie sich unsere Produkte (Särge, Urnen, Wäsche, Blumen, Trauerdrucksachen) in Ruhe anschauen und auswählen. Auch finden Sie dort die nötigen Formulare zum Unterschreiben. Sie könenn sich Musik für die Trauerfeier anhören und auswählen udn uns mitteilen, welche Abmeldungen wir durchführen sollen. Die Formulare werfen Sie dann bei uns in den Briefkasten. Alternativ holen wir diese natürlich auch ab.
Zunächst beraten wir Sie am Telefon. Dazu nehmen wir uns Zeit, ganz so, als würden wir uns gegenüber sitzen. Nach dem Gespräch lassen wir Ihnen den Link zu unserem Kundenportal zukommen. Dort können Sie sich unsere Produkte (Särge, Urnen, Wäsche, Blumen, Trauerdrucksachen) in Ruhe anschauen und auswählen. Auch finden Sie dort die nötigen Formulare zum Unterschreiben. Sie könenn sich Musik für die Trauerfeier anhören und auswählen udn uns mitteilen, welche Abmeldungen wir durchführen sollen. Die Formulare werfen Sie dann bei uns in den Briefkasten. Alternativ holen wir diese natürlich auch ab.
Sofern die verstorbene Person nicht an oder mit dem Coronavirus oder einer anderen meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz verstorben ist, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich in unseren Räumlichkeiten von ihr zu verabschieden. Nur die Teilnehmerzahl ist auf wenige Personen begrenzt. Sie können aber natürlich auch jeweils zu verschiedenen Zeitpunkten zu uns kommen. Sprechen Sie uns einfach an.
Das Coronavirus ist eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Für diese Krankheiten gibt es für uns genaue Vorgaben. Die verstorbenen Personen werden in einer Hygienehülle in den Sarg eingebettet. Das Anziehen eigener Kleidung ist in diesem Fall nicht möglich. Nach dem Schließen des Sarges darf dieser auch nicht wieder geöffnet werden. Es gibt momentan also keine Möglichkeit, sich in diesem Fall am offenen Sarg zu verabschieden. Ob ein Abschied am geschlossenen Sarg möglich ist, besprechen wir im Einzelfall mit Ihnen
Die Stadt Hamburg hat verfügt, dass alle Hamburger*innen, die mit oder an Corona versterben, im Institut für Rechtsmedizin in Hamburg-Eppendorf obduziert werden. Die Angehörigen können dagegen auch keinen Widerspruch einlegen. Diese Obduktionen sollen dazu dienen, den Virus besser zu verstehen, damit ein Weg gefunden werden kann, ihn in den Griff zu bekommen. Hamburg ist momentan das einzige Bundesland, in dem jede an Corona verstorbene Person obduziert wird. Bis wann diese Praxis fortgesetzt wird, wissen wir nicht.