Bestattungsvorsorge

Jede Vorsorge beginnt
mit einem gutem Gespräch.

Was ist eine Bestattungsvorsorge und in welcher Form kann ich vorsorgen?

Vorsorgen – dabei dreht es sich nicht nur um die finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung. Vorsorgen bedeutet auch, sich mit der eigenen Vergänglichkeit und den damit aufkommenden Fragen auseinanderzusetzen. Dies bedeutet einen bewussten Umgang mit dem Thema. Das Gespräch darüber mit der Familie kann manchmal schwerfallen.

Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, von uns Rat und Hilfe in allen Vorsorgefragen zu erhalten.

Dabei kann es sich nur um eine Aufstellung der Kosten handeln oder es kann alles bis ins kleinste Detail geklärt werden. So kann von der Bestattungsart über den -ort, die Auswahl des Sarges, der Dekoration, die Schaltung und das Aussehen einer Zeitungsanzeige alles festgelegt und schriftlich festgehalten werden.

Krüger Bestattungen Hamburg Team Michael Krüger Geschäftsführer

Wenn Sie alleine sind

Wenn Sie Familie haben

Warum sollte ich mich mit einer Bestattungsvorsorge befassen?

Wie kann ich vorsorgen?

Eine Bestattungsvorsorge muss nicht immer als Vorsorgevertrag abgeschlossen werden. 


Sie können auch inoffizielle Regelungen mit Ihrer Familie treffen oder eine private Vorsorgemappe anlegen. Auch ob die Bestattung im Voraus gezahlt wird, und in welcher Form, bleibt Ihre persönliche Entscheidung. 

Dies hängt mit Ihrer persönlichen Situation zusammen. Welche Lösung für Sie am sinnvollsten ist, können Sie gerne mit unseren Mitarbeitern besprechen.

Informationsgespräch

In einem unverbindlichen Informationsgespräch mit uns können Sie sich zunächst über die Möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Wünsche informieren. Auch können wir Ihnen im Anschluss daran eine schriftliche Kostenaufstellung erstellen.

Vorsorgevertrag

Möchten Sie Ihre Wünsche zur Bestattung schriftlich fixieren, so können Sie diese in einem Vorsorgevertrag mit uns festhalten. Dieser gibt entweder die grobe Richtung vor, und überlässt die genauen Details den Angehörigen. Oder aber Sie legen alles ganz genau zu Lebzeiten fest.

Wie kann ich meine Vorsorge
finanziell absichern?

Möchten Sie Ihre Bestattungsvorsorge im Vorwege finanzell absichern, so haben Sie dazu bei uns zwei Möglichkeiten:

Einzahlung Bei Der Deutschen
Bestattungsvorsorge Treuhand Ag

Abschluss Einer Sterbegeldversicherung
Über Die Lebensversicherung Von 1871
A. G. München

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung – Worin bestehen die Unterschiede?

Unabhängig von einer Bestattungsvorsorge ist es sinnvoll, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, wie eine selbstbestimmte Lebensführung auch dann möglich ist, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Hier erfahren Sie, welches Dokument wann am sinnvollsten ist.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie in gesunden Tagen selbst eine Vertrauensperson auswählen, die bei einer später eintretenden schweren Krankheit für Sie entscheiden und handeln darf. Dadurch verhindern Sie, dass ein Berufsbetreuer durch dass Amtsgericht für Sie bestellt wird. Die nächsten Angehörigen haben nämlich kein automatisches Vertretungsrecht in so einem Fall.

Vorlagen gibt es u. a. beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Sie können die Vorsorgevollmacht auch notariell regeln lassen. Hierbei wird die Vertrauensperson in das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen. Der Vorteil liegt darin, dass jedes Amtsgericht zunächst im Register nachschauen muss, ob eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, bevor es einen Betreuer bestellt.

Mit einer Patientenverfügung können Sie verbindlich festhalten, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich nicht mehr selbst dazu äußern können. Dabei zählt der Wille des Patienten auch dann, wenn er den ärztlichen Prinzipien von Heilung und Linderung entgegensteht. Sofern ausdrücklich gewünscht, müssen Ärzte eine Behandlung auch abbrechen.

Sie sollten zuvor ein ausführliches Gerspräch mit dem Hausarzt und den engsten Angehörigen führen, um sich über alle Auswirkungen dieser Verfügung und über die eigenen Wünsche im Klaren zu sein, bevor Sie das Dokument unterzeichnen.

Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Amtsgericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso können Sie bestimmen, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Sie können dem Betreuer auch inhaltliche Vorgaben machen, etwa, ob Sie im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim wünschen.

Wichtig: Eine wirksame Vorsorgevollmacht verhindert, dass das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer ernennt, wenn Sie entscheidungsunfähig sein sollten. Dadurch wird die Betreuungsverfügung durch die Vorsorgevollmacht in der Regel überflüssig.

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Die Bestattungskosten

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Krüger Bestattungen Hamburg Team Timo Krüger

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