Rechtliches – Erbrecht und Vorsorge Streitigkeiten im Voraus vermeiden
“JEDER KANN ZU LEBZEITEN VIELES SCHON REGELN”
Wichtig ist mir an dieser Stelle der Hinweis, dass jeder Mensch selbst in der Lage ist, zu Lebzeiten verschiedene Themen für sich und sein Umfeld zu regeln. Dabei geht es um VORSORGE, d. h. konkret – Vollmacht – Patientenverfügung – Testament.
Für die Vertretung eines Volljährigen wird immer eine Vollmacht benötigt.
Manche gehen von der völlig falschen Annahme aus, dass ihre Kinder eine Art „automatisches Vertretungsrecht“ an
Stelle ihrer Eltern hätten; genauso soll das für Ehegatten untereinander gelten.
VORSICHT! DAS IST ABER NICHT SO! Liegt eine Vollmacht beispielsweise im Fall einer schweren Erkrankung mit dem Verlust der Selbstbestimmung nicht vor, so bestellt das zuständige Amtsgericht einen Betreuer.
Ein solcher vom Gericht bestimmter Betreuer muss nicht zwangsläufig der Ehegatte oder das Kind sein. Wer keine (Vorsorge-)Vollmacht hat, aber Einfluss auf die Auswahl eines Betreuers haben möchte, sollte zumindest eine Betreuungsverfügung aufsetzen.
Eine Patientenverfügung sorgt vor für den Fall, dass eigene Entscheidungen aufgrund einer ernsthaften Erkrankung nicht mehr möglich sind.
Mit einer solchen Patien- tenverfügung lässt sich die medizinische, ärztliche und pflegerische Behandlung weitestgehend vorher bestimmen.
Unmittelbarer Erklärungsempfänger der Patientenverfügung ist ein im Text zu bestimmender Bevollmächtigter bzw. der Vorsorgebevollmächtigte, ein Betreuer oder das Vormundschaftsgericht, NICHT aber Arzt oder Pflegepersonal.
“FORMAL KANN EIN TESTAMENT HANDSCHRIFTLICH SEIN”
Das Verfassen eines Testaments bietet die Möglichkeit von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, denn jeder Mensch hat seine eigenen Auffassungen bezüglich seines Nachlasses. Als Rechtsanwalt helfe ich, Unsicherheiten im familiären Umfeld zu begegnen und Erwartungen und Ziele zu konkretisieren. Formal reicht es aus, das Testament handschriftlich zu verfassen. Als Alternative kann das Testament mit Hilfe eines Notars verfasst werden. Die dann fällige Gebühr hängt vom Wert des Nachlasses ab.
Nutzen Sie auch für das Thema Vorsorge/Betreuung die Möglichkeit von Beratung und Tätigkeit des Rechtsanwalts. Gerne berate ich zu den Rechten und Pflichten des Bevollmächtigten oder eines Betreuers und auch zu verschiedenen Möglichkeiten eine Patientenverfügung und/oder eine letztwillige Verfügung zu erstellen.
Rechtsanwalt Frank Poillon
Südring 22, 21465 Wentorf
Tel. 040 – 720 026 33, Fax. 040 – 720 052 88
E-Mail: kontakt@anwaltskanzlei-poillon.de